PfüB in Kaution

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ReNoRT
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#1

11.03.2008, 17:00

Oh man, jetzt hab ich hier mal wieder so ein Ding vor mir liegen und ich komm nicht weiter bzw. ich hab das noch NIE gemacht. Hilfe kann ich von meiner Kollegin auch nicht erwarten (hilft nicht gerne - macht es lieber selbst)

Vielleicht könnt ihr mir helfen:

Habe hier EV aus der herausgeht, dass Schuldnerin € 640 Kaution hinterlegt hat bei Vermieter. Also will ich PfüB machen, aber ich weiß nicht, wie ich meinen Anspruch begründen soll - hat jemand eine Idee?

Vielen Dank Euch allen schon mal im Voraus für Eure mühe zu später Stunde :)

J.
Kordu

#2

11.03.2008, 17:07

Ist die Kaution auf einem Sparbuch hinterlegt?
Gast

#3

11.03.2008, 17:08

Also ich hab da jetzt auch keinen Text, den ich Dir schicken könnte. Aber ich würde den Text von der Kontenpfändung etwas abwandeln.

Das hat bisher eigentlich bei mir immer geholfen. Deswegen hab ich eben auch keinen Text
ReNoRT
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#4

11.03.2008, 17:15

Das mit dem Sparbuch kann ich nicht genau sagen, weil dass hat der GV jetzt nicht in die EV aufgenommen! Wir wollen den Rückzahlungsanspruch pfänden ...
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#5

11.03.2008, 17:17

Einfach eine PfüB wie bei der Konto-Pfändung machen - nur eben abgewandelt auf die hinterlegte Kaution. Als Drittschuldner wird dann der Vermieter angegeben. Wenn man gleich schon mal dabei ist, kann man auch gleich ein evtl. Guthaben aus Heiz- und Betriebskostenabrechnung pfänden.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
ReNoRT
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#6

11.03.2008, 17:20

Das ist ein guter Tipp! Danke! Aber die gute ist Arbeitslosengeld II Empfängerin, da zahlt das Arbeitsamt/Sozialamt die Heizkosten, weil von € 345,00 lässt sich sicherlich nicht noch das alles auch bezahlen ... oder? Aber vorsichtshalber mach ich das auch gleich mit!
Kordu

#7

11.03.2008, 17:20

Also, wenn die Kaution auf einem Sparbuch hinterlegt ist, würde ich wie folgt schreiben:

"Es wird gepfändet die angebliche gegenwärtige und künftige Forderung des Schuldners an .... - Drittschuldner - aus Spareinlage auf seinem Sparkonto, dessen Nr. .... (soweit bekannt) ist, insbesondere die Forderung auf Rückzahlung der Einlagen und Auszahlung von Zinsen.

Zugleich wird angeordnet, dass der Schuldner das über das Sparguthaben ausgestellte Sparbuch an den Gläubiger herauszugeben hat."


Wegen der weiteren Formulierung (sollte die Kaution nicht auf einem Sparbuch hinterlegt sein), würde ich schreiben:

"Es wird gepfändet der angebliche gegenwärtige und künftige anspruch des Mieters auf Rückgabe seiner Mietkaution aus dem Mietverhältnis ..... (Wohnung, Straße, Ort, welches Stockwerk etc.)."

Am besten: Du schreibst beides. Dann bist Du auf der sicheren Seite, falls die Kaution auf einem Sparbuch hinterlegt ist.
ReNoRT
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#8

11.03.2008, 17:32

Vielen Vielen Dank!!!
Kordu

#9

11.03.2008, 17:34

Bitte, gern geschehen! :wink:
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