Pfüb: Herausgabe von Bankverbindung durch die Arbeitsagentur

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Knollobert
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 19.05.2011, 16:20
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

19.05.2011, 16:58

Hallo zusammen,
ich habe einen Schuldner, der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Nach seinen Angaben wollte ich über die angegebene Bankverbindung die Kontopfändung durchführen. Die Bank teilte mir aber mit, dass das Konto nicht mehr existiert. Die EV ist von Oktober 2010. Er hat angegeben, dass er Arbeitslosengeld erhält, und das ist nicht gerade wenig. Gibt es hier die Möglichkeit, über die Arbeitsagentur das aktuelle Konto zu erfragen?

Danke Euch!
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1441
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#2

19.05.2011, 17:35

Ich würde meinen, dass das unter Datenschutz fällt und du somit keinen Auskunftsanspruch hast. Aber warum pfändest du das ALG nicht einfach direkt bei der Agentur für Arbeit?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Ernie

#3

19.05.2011, 21:45

Wenn Du die ALG-Bezüge pfändest, kannst Du die Bescheide in Fotokopie erhalten.
Knollobert
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 19.05.2011, 16:20
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

20.05.2011, 15:22

wie kann ich das ALG direkt bei der Agentur für Arbeit pfänden? Gibt´s dafür ein Extra-Vordruck oder kann ich das ALG auch mit dem Pfüb
pfänden?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

20.05.2011, 15:27

Wenn du pfänden willst, mußt du auch einen PfÜB beantragen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Knollobert
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 19.05.2011, 16:20
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

20.05.2011, 15:35

den Pfüb hatte ich schon beantragt, aber nur das Kreditinstitut und das Finanzamt berücksichtigt. Das ergab nun nichts.
Kann ich den Pfüb also um einen neuen Drittschuldner, hier also die Agentur für Arbeit, ergänzen oder muss ich einen
komplett neuen Antrag stellen? Gibts hierfür eine Textvorlage für die Pfändung von ALG?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

20.05.2011, 15:50

Du mußt einen neuen PfÜB beantragen.

Wegen Anspruchsbezeichnung siehe hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... d&start=30" target="blank
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Knollobert
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 19.05.2011, 16:20
Beruf: RA-Fachangestellte

#8

20.05.2011, 15:57

na, dann werde ich dass wohl tun müssen ... Vielen Dank für die Hilfe!
Antworten