Pfüb gegen EHeleute

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
samara
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#1

21.02.2008, 11:36

Hi! Wir haben gegen ein Ehepaar einen PfÜb erwirkt. Die Bank als DS sagt uns, dass das Konto nur der Ehefrau gehört und der EHemann dort kein Geirokonto hat. Auf das Konto der Ehefrau gehen nur Beträge nach § 55 SGB ein... Was können wir weiter machen??? Wir wissen, dass der Ehemann arbeitet, wissen aber nicht wo und wo er sein Girokonto hat...
Janin

#2

21.02.2008, 11:37

zv einleiten und abgabe der eidesstattlichen versicherung beantragen.
StineP

#3

21.02.2008, 11:37

Such dir aus dem Ort 3 Banken und mach ne Pfändung auf blauen Dunst... Nicht ganz nett, aber nützt ja nichts.

Oder du machst ne supercheckermittlung.

Dort kannst du Bankverbindungen erfahren und auch Arbeitgeber
Zuletzt geändert von StineP am 21.02.2008, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Bärchen

#4

21.02.2008, 11:38

Ich würde dann bezüglich des Ehemannes den GV mit der ZV beauftragen. Also einen ganz normalen ZVA machen. Vielleicht nimmt der GV dem dann die e.V. ab und dann hast du seine Bankverbindung und seinen Arbeitgeber.
Vielleicht vorher noch eine Schuldneranfrage beim Gericht machen
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Bibi
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#5

21.02.2008, 11:40

:zustimm
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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#6

21.02.2008, 11:41

:zustimm Bärchen
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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samara
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#7

21.02.2008, 13:29

Gegen Ehemann vorzugehen möchte ich auch. Ich weiß aber nicht, was jetzt mit dem PFÜB ist - bleibt dieser einfach so da? In dem KFB stehen beide Schuldner drin, wäre es rechtlich zulässig jetzt nur den Ehemann zur Abgabe der e.V. zu schicken???
Janin

#8

21.02.2008, 13:31

der pfüb bleibt nach wie vor bestehen. er wird erst aufgehoben, wenn konto aufgelöst wird oder die forderung beglichen ist. natürlich kannst du nur gegen den ehemann vorgehen. warum nicht?
Bärchen

#9

21.02.2008, 13:41

Natürlich. Ich würde sogar einen Kombi-Antrag gegen beide versuchen. Dann muss die Frau auch die e.V. abgeben und vielleicht lässt sich aus dem Vermögensverzeichnis noch etwas bezüglich der Frau ersehen
samara
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#10

21.02.2008, 17:33

Wie sieht so ein Kombi-Antrag aus? Hatte ich noch nie....
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