Liebe Kolleginnen,
es ist lange her aber jetzt brauche ich mal wieder eure Hilfe.
Ich habe einen Schuldner, der sich mir konsequent entzieht.... Bereits im letzten September habe ich u. a. beim FA gepfändet und auch eine DS erhalten, wonach die Forderung für die Jahre 2016 und früher anerkannt wurde. Eine Erklärung hat er bis dato nicht abgegeben. Folgerichtig habe ich nun die Steuer 2017 gepfändet und bekomme die DS, dass es sowohl vorrangige Pfändungen (meine), als auch eine Abtretung aus 04/16 gibt!!!! Ich habe durch die ältere Abtretung keine Chance. Wo kommt die plötzlich her???
In der Vermögensauskunft im August hat der die Abtretung nicht angegeben. Ich gehe davon aus, dass seine Lebensgefährtin das Geld erhalten würde, also die neue Gläubigerin ist. Darf er das einfach so?
Ich habe das FA angestupst, dass er m. E. zur Abgabe verpflichtet ist, er daher zur Not geschätzt werden muss. Wenn es dort dann zu einer Erstattung kommt, ist das Geld weg, obwohl ich, lt. Auskunft im September, die erste war.
Ich krieg grad echt die Kriese.
Zunächst denke ich, muss ich eine Nachbesserung machen, habe auch rumrecherchiert und werde den GV bitten, mir Kopien d. Erklärungen (ich gehe davon aus, dass er das seit Jahren macht, weil er vermutet, dass irgendwann einer dahinter kommt, dass er eigentlich eine machen muss...) mitzuschicken. -Ist das Ausforschung?- bestimmt oder? Grrr...
Am liebsten würde ich mir aber das FA krallen. Die müssen doch richtige Angaben machen. Soweit ich gelesen habe, konnte er auch gar nicht im Jahr 2017 die Erstattung für 2017 abtreten, weil der Anspruch ja erst seit dem 01.01.18 besteht. Lediglich die Vorjahre wären abtretbar...
Hat irgendjemand ne Ahnung und kann mir helfen, bzw. hatte selbst schonmal so einen fiesen (schlauen) Schuldner???
PfüB Finanzamt Ansprüche abgetreten
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Ich würde hier ggf. beim DS um Klarstellung bzgl. der Abtretung bitten. (Es könnte ja sein, dass der Schuldner nur die Erstattungsansprüche für 2017 abgetreten hat, war für eure Pfändung bis 2016 uninteressant war.)sternchen160983 hat geschrieben:Liebe Kolleginnen,
es ist lange her aber jetzt brauche ich mal wieder eure Hilfe.
Ich habe einen Schuldner, der sich mir konsequent entzieht.... Bereits im letzten September habe ich u. a. beim FA gepfändet und auch eine DS erhalten, wonach die Forderung für die Jahre 2016 und früher anerkannt wurde. Eine Erklärung hat er bis dato nicht abgegeben. Folgerichtig habe ich nun die Steuer 2017 gepfändet und bekomme die DS, dass es sowohl vorrangige Pfändungen (meine), als auch eine Abtretung aus 04/16 gibt!!!! Ich habe durch die ältere Abtretung keine Chance. Wo kommt die plötzlich her???
Kommt drauf an. Eine Abtretung muss mit einer Gegenleistung verbunden sein. Ist sie dies nicht, ist sie unwirksam. Da du nicht weißt, wer Abtretungsgläubiger ist, würde ich den GVZ mit einem Nachbesserungsauftrag losschicken. Der soll den Schuldner dann auch gleich noch mal ausdrücklich auf die Folgen einer falschen VA hinweisensternchen160983 hat geschrieben:In der Vermögensauskunft im August hat der die Abtretung nicht angegeben. Ich gehe davon aus, dass seine Lebensgefährtin das Geld erhalten würde, also die neue Gläubigerin ist. Darf er das einfach so?
Muss er das denn?sternchen160983 hat geschrieben:Ich habe das FA angestupst, dass er m. E. zur Abgabe verpflichtet ist, er daher zur Not geschätzt werden muss. Wenn es dort dann zu einer Erstattung kommt, ist das Geld weg, obwohl ich, lt. Auskunft im September, die erste war.
s.o = GVZ zur Nachbesserung losschicken.sternchen160983 hat geschrieben:Ich krieg grad echt die Kriese.
Zunächst denke ich, muss ich eine Nachbesserung machen, habe auch rumrecherchiert und werde den GV bitten, mir Kopien d. Erklärungen (ich gehe davon aus, dass er das seit Jahren macht, weil er vermutet, dass irgendwann einer dahinter kommt, dass er eigentlich eine machen muss...) mitzuschicken. -Ist das Ausforschung?- bestimmt oder? Grrr...
Am liebsten würde ich mir aber das FA krallen. Die müssen doch richtige Angaben machen. Soweit ich gelesen habe, konnte er auch gar nicht im Jahr 2017 die Erstattung für 2017 abtreten, weil der Anspruch ja erst seit dem 01.01.18 besteht. Lediglich die Vorjahre wären abtretbar...
Ich glaube du verwechselst da bei der Abtretung was: Natürlich können künftige Forderungen abgetreten werden. Die Fälligkeit dieser ist keine Voraussetzung für eine wirksame Abtretung (sonst würde die Kreditinstitute etc. bei den dort üblichen Lohnabtretungen nämlich ganz schön blöd aus der Wäsche gucken), die Gegenforderung (also die Forderung des Abtretungsschuldners ggü. dem Abtretungsgläubiger) muss allerdings zum Zeitpunkt der Abtretung schon fällig sein.
Fiese und gewiefte Schuldner gibt es viel zu viele. In Kombination mit einem - drücken wir es mal freundlich aus - nicht sehr motivierten Gerichtsvollzieher, hat man dann einfach verloren.sternchen160983 hat geschrieben:Hat irgendjemand ne Ahnung und kann mir helfen, bzw. hatte selbst schonmal so einen fiesen (schlauen) Schuldner???
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Die Abretung kann ja auch schon älter sein. In dem Fall kann sie einfach nur später zur Geltendmachung einer Forderung offengelegt worden sein und schon steht dieser Gläubiger ganz oben.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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