PfÜb falsch erlassen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

08.03.2011, 16:37

Sowas hab ich echt noch nie erlebt...
Durch den GVZ habe ich eine Vorpfändung beim Arbeitgeber des Schuldners zustellen lassen. Anschließend habe ich eilig den PfÜb hintergeschoben, damit dieser innerhalb der Frist zugestellt wird. DS=xy (darf man hier richtige Namen nennen vom DS?), und was macht der Rechtspfleger darauf xx. Ändert einfach den DS ab (von Arbeitseinkommen auf Konto). Ich weiß gar nicht, wie der darauf kommt. Habe eindeutig im PfÜb stehen Arbeitseinkommen bei xy. Jetzt wird das Ding natürlich völlig falsch zugestellt und die Frist ist jetzt auch flöten gegangen. Wenn ich jetzt die Rechnung vom GVZ bekommen, muss ich das bezahlen? Habe den GVZ schließlich nicht der Zustellung der Pfändung an xx beauftragt.
Versteht ihr was ich meine?
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

09.03.2011, 08:49

Amtshaftung?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

09.03.2011, 08:58

d. h. was muss ich da jetzt machen?
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

09.03.2011, 09:04

War eher eine Gegenfrage, weiß es auch nicht genau. Lies mal hier, vllt. hilfts dir:

http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html" target="blank
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Honig
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 15.11.2010, 10:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#5

10.03.2011, 09:55

o.g. Link kann ich leider nicht aufmachen. die Seite ist hier bei uns gesperrt.
Aber ich habe jetzt mit dem Gericht telefoniert, die Justizangestellt hat alles "zugegeben" und sich entschuldigt, dass der Fehler wohl beim Rechtspfleger lag. Die Gerichtskosten für den neuen PfüB werden uns nicht in Rechnung gestellt und auch werden die Kosten des GVZ für die Zustellung des falschen PfÜb übernommen (wurde mir zumindest telefonisch versichert).
Jetzt noch eine weitere Frage: Die Vorpfändung, die ja vom GVZ veranlasst wurde, kann ich mir an die Decke nageln, die ist mir jetzt natürlich weggelaufen. Kann ich dem Gericht jetzt auch noch die Kosten des GVZ für die Vorpfändung auferlegen? :?:
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#6

10.03.2011, 10:03

Ich würde hier die Forderung komplett berechnen, also RA-Gebühren, GK für ersten PfÜB, Zustellungskosten für PfÜB und VZV.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten