Sowas hab ich echt noch nie erlebt...
Durch den GVZ habe ich eine Vorpfändung beim Arbeitgeber des Schuldners zustellen lassen. Anschließend habe ich eilig den PfÜb hintergeschoben, damit dieser innerhalb der Frist zugestellt wird. DS=xy (darf man hier richtige Namen nennen vom DS?), und was macht der Rechtspfleger darauf xx. Ändert einfach den DS ab (von Arbeitseinkommen auf Konto). Ich weiß gar nicht, wie der darauf kommt. Habe eindeutig im PfÜb stehen Arbeitseinkommen bei xy. Jetzt wird das Ding natürlich völlig falsch zugestellt und die Frist ist jetzt auch flöten gegangen. Wenn ich jetzt die Rechnung vom GVZ bekommen, muss ich das bezahlen? Habe den GVZ schließlich nicht der Zustellung der Pfändung an xx beauftragt.
Versteht ihr was ich meine?
PfÜb falsch erlassen
- LuzZi
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War eher eine Gegenfrage, weiß es auch nicht genau. Lies mal hier, vllt. hilfts dir:
http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html" target="blank
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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o.g. Link kann ich leider nicht aufmachen. die Seite ist hier bei uns gesperrt.
Aber ich habe jetzt mit dem Gericht telefoniert, die Justizangestellt hat alles "zugegeben" und sich entschuldigt, dass der Fehler wohl beim Rechtspfleger lag. Die Gerichtskosten für den neuen PfüB werden uns nicht in Rechnung gestellt und auch werden die Kosten des GVZ für die Zustellung des falschen PfÜb übernommen (wurde mir zumindest telefonisch versichert).
Jetzt noch eine weitere Frage: Die Vorpfändung, die ja vom GVZ veranlasst wurde, kann ich mir an die Decke nageln, die ist mir jetzt natürlich weggelaufen. Kann ich dem Gericht jetzt auch noch die Kosten des GVZ für die Vorpfändung auferlegen?
Aber ich habe jetzt mit dem Gericht telefoniert, die Justizangestellt hat alles "zugegeben" und sich entschuldigt, dass der Fehler wohl beim Rechtspfleger lag. Die Gerichtskosten für den neuen PfüB werden uns nicht in Rechnung gestellt und auch werden die Kosten des GVZ für die Zustellung des falschen PfÜb übernommen (wurde mir zumindest telefonisch versichert).
Jetzt noch eine weitere Frage: Die Vorpfändung, die ja vom GVZ veranlasst wurde, kann ich mir an die Decke nageln, die ist mir jetzt natürlich weggelaufen. Kann ich dem Gericht jetzt auch noch die Kosten des GVZ für die Vorpfändung auferlegen?
- Liesel
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Ich würde hier die Forderung komplett berechnen, also RA-Gebühren, GK für ersten PfÜB, Zustellungskosten für PfÜB und VZV.
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