PfÜb - erste Zustellung nicht erfolgt - erneuter PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blütenmeer
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#1

20.05.2014, 08:45

Guten Morgen,

die Gerichtsvollzieherin hat meinen PfÜb nicht zugestellt, da der Drittschuldner unzureichend bezeichnet war :evil:

Jetzt werde ich einen neuen PfÜb fertigen. Meine Frage, fällt jetzt eine neue 0,3 Gebühr für den PfüB an? Ich vermute eher nicht, da es die selbe Angelegenheit ist?

Danke im Vorraus.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

20.05.2014, 09:09

Ruf mal beim zuständigen Rechtspfleger an. Du könntest eine Zweitausfertigung deines PFÜB beantragen. Dafür erhältst du dann natürlich keine weiteren Kosten. Wäre aber einfacher mit Zweitausfertigung als wieder komplett einen neuen PFÜB zu beantragen.
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Morgenmuffel
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#3

20.05.2014, 09:16

Ich kann mich an einen Fall erinnern, da hatten wir auch mal den Drittschuldner falsch bezeichnet. Wir haben dann eine Berichtigung hinsichtlich der Drittschuldnerbezeichnung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit beantragt, bekamen einen Beschluss und der GV konnte erneut zustellen. Ich würde, wie Sonnenkind schreibt, mal beim Rechtspfleger nachfragen.
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#4

20.05.2014, 09:18

Ich habe wie Morgenmuffel Berichtigung beantragt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit - der ging durch, aber eine gesonderte Gebühr erhältst Du dafür nicht, weil es eine Fortsetzung Deiner ZV-Maßnahme UND dieselbe Angelegenheit ist.
Blütenmeer
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#5

20.05.2014, 09:30

Habe ich gerade gemacht. Rechtspflegerin bestätigt die Berichtigung. Ich soll einfach nen Zweizeiler fertigen und die Ausfertigungen des PfÜb´s mitschicken.

Prima!! DANKE :)
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