PfÜB erledigt - danach neue Kosten - nochmal PfÜB in Konto?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tweetyS
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#1

21.11.2012, 22:29

Moin!

Im Büro heute Abend war mein Kopf nicht mehr so frisch. Evtl. kann mir aber jemand weiterhelfen:

Wir haben in ein Konto gepfändet.

Als der PfÜB erlassen und der VB zurück war, haben wir den GV mit der ZWV beauftragt.

Solange der GV-Auftrag lief, wurde die Forderung lt. PfÜB vollständig bezahlt.

Der GV konnte nicht pfänden, da die Schuldnerin (GmbH) unbekannt verzogen ist. Für den GV-Auftrag sind Gebühren und Kosten entstanden, die jetzt noch offen stehen.

Meine Frage ist nun: Kann ich wg. desselben VB/der weiteren Kosten nochmals in das Konto der Schuldnerin pfänden?

Schon jetzt: :thx
Jupp03/11

#2

21.11.2012, 22:36

Wann erfolgte die Zustellung des PFÜB?
Wann erfolgte die Drittschuldnererklärung mit welchem Inhalt?
Wann ging Zahung ein?
Wann erfolgte GV-Auftrag?
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#3

21.11.2012, 22:42

Nach den Daten muss ich morgen in der Akte schauen.
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#4

22.11.2012, 10:41

Jupp03/11 hat geschrieben:Wann erfolgte die Zustellung des PFÜB?
Wann erfolgte die Drittschuldnererklärung mit welchem Inhalt?
Wann ging Zahung ein?
Wann erfolgte GV-Auftrag?
Guten Morgen!

Hier die Daten:

PfÜB wurde am 12.09.2012 an DS zugestellt, am 14.09.2012 an Schuldner.

DS-Erklärung vom 13.09.2012 - eingegangen am 17.09.2012: "Die Pfändung des Kontokorrentguthaben wird in Höhe von 22,17 EUR anerkannt. Das im Zustellungszeitpunkt vorhandene Guthaben ist jedoch in Höhe des Kontabschlusses mit unserem Pfandrecht gemäß Nr. 14 unserer AGB belastet." (Zur Info: Alleine die Hauptforderung war schon € 452,20 hoch.)

Die Zahlung ging am 08.10.2012 ein (Vollzahlung).

Der GV wurde bereits am 13.09.2012 beauftragt.
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#5

22.11.2012, 11:07

Die Kosten für den ZV-Auftrag könntest Du mit einem neuen Pfüb geltend machen. Hast Du mal bei http://www.handelsregister.de" target="blank bei den Veröffentlichungen nachgeschaut (ist kostenlos), ob dort eine neue Firmenanschrift der GmbH hinterlegt ist. Nicht, dass Du einen neuen Pfüb machst und das Konto auch nicht mehr existiert.
Jupp03/11

#6

22.11.2012, 11:20

M. E. sind diese Kosten nicht erstattungsfähig, da am 13.09. noch gar nicht das Ergebnis der Kontopfändung bekannt war.
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Liesel
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#7

22.11.2012, 11:23

Sehe ich wie Jupp.
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#8

22.11.2012, 11:30

Jupp03/11 hat geschrieben:M. E. sind diese Kosten nicht erstattungsfähig, da am 13.09. noch gar nicht das Ergebnis der Kontopfändung bekannt war.
Gut zu wissen.

Läuft das bei Euch in der Praxis so, dass Ihr keine zwei Aufträge parallel am Laufen habt?
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#9

22.11.2012, 11:31

DS-Erklärung warte ich immer ab, bevor ich eine neue ZV-Maßnahme einleite.
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#10

22.11.2012, 11:36

Ich sehe das anders. Weshalb sollte man nicht parallel vollstrecken können?
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