Pfüb erlassen! Was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nala
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#1

23.07.2015, 14:52

Hallo Ihr Lieben,

mal ne allgemeine Frage. Was macht man, wenn vom Gericht die Nachricht kommt, dass der Pfüb erlassen und an den GV zur Zustellung geschickt worden ist? Oder wenn der Gerichtsvollzieher schreibt, dass er das vorl. Zahlungsverbot zugestellt hat? Gibt es da irgendwelche Fristen die ich notieren soltle? Oder WV? Was macht ihr bei solchen Sachen? Vor allem, wenn der Pfüb zugestellt wurde, was dann?

Viele Grüße
Nala
Nadaa
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#2

23.07.2015, 14:58

Also ich trage dann eine WV von 2-4 Wochen ein wegen der DSE. Wenn der Pfüb zugestellt wurde kannst du bzw. der Mandant nur hoffen, dass es etwas zu pfänden gibt und ihr an das Geld kommt
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Nala
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#3

23.07.2015, 15:01

Hat aber der Drittschuldner keine Fristen auf die er entweder zahlen muss oder die Erklärung abgeben muss?
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#4

23.07.2015, 15:01

Beim vorläufigen Zahlungsverbot auf alle Fälle WV notieren und achten das PFÜB rechtzeitig zugestellt wird.
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#5

23.07.2015, 15:02

Nach Zustellung des VZV sollte die Monatsfrist für die Zustellung des Pfüb im Auge behalten werden.

Nach Zustellung des Pfüb wie Nadaa schon geschrieben hat WV ca. 4 Wochen wegen der Drittschuldnererklärung. Sollte diese nicht eingehen, DS an Abgabe erinnern.
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#6

23.07.2015, 15:03

Nala hat geschrieben:Hat aber der Drittschuldner keine Fristen auf die er entweder zahlen muss oder die Erklärung abgeben muss?
2 Wochen für Abgabe der DS-Erklärung, § 840 ZPO
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#7

23.07.2015, 23:54

Hallo, ich selber bin Berufsanfänger und möchte einmal gerne eure Einschätzung über weiteres Vorgehen.
Der Sachverhalt ist folgender:
Der sachbearbeitende Anwalt war im Urlaub und es fand eine Urlaubsvertretung statt. Fristgerecht wurde von der Vertretung der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Anschluss an das vorläufige Zahlungsverbot an das Gericht weitergeleitet. Nun habe ich heute in der Post Nachricht bekommen, dass ein falscher Vordruck verwendet wurde und der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht erlassen werden konnte.
Die Frist ist mittlerweile natürlich verstrichen für die Einreichung. :sad:
Muss ich jetzt erneut das vorläufige Zahlungsverbot erlassen. Ich denke ja, oder kann man da noch irgendwas machen? :kopfkratz
Wie gesagt ich bin noch Berufsanfänger und habe erst dieses Jahr meine Ausbildung beendet, also seid bitte etwas nachsichtig mit mir.
Für alle Antworten bedanke ich mich schon im Vorraus.
Sonnenkind
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#8

24.07.2015, 06:27

Sofort noch mal ein VZV nachschieben und rechtzeitig PFÜB mit dem richtigen Fomular beantragen.
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#9

24.07.2015, 08:20

Ich mache das VZV und den Pfüb immer am gleichen Tag.
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