Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JfachAnge
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#1
01.08.2016, 13:00
Hallo Ihr Lieben,
in meiner Vertretung wurde ein PfüB (Kontopfändung) beantragt. Dieser ist nun auch erlassen und dem DS zugestellt. Von ihm (Bank) haben wir auch schon die DS-Erklärung erhalten. Forderung anerkannt und Überweisung folgt. Nun habe ich gesehen, dass bei den Gläubigerdaten (das sind wir selber) keine Bankverbindung genannt wurde.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Schreibe ich den DS an und teile ihm die Bankverbindung einfach mit? Warte ich ab, bis ich vom DS angeschrieben werden? Mir ist es aber auch peinlich bei der Bank anzurufen und nachzufragen wie wir verbleiben sollen
Danke für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Sandra
Liebe Grüße
Sandra
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Anahid
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#2
01.08.2016, 13:02
Wenn die Geld an Euch auszahlen wollen, melden die sich schon bei Euch.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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JfachAnge
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#3
02.08.2016, 09:05
Anahid: Ich sage mal ganz lieb
Wie handhabt Ihr das, schreibt Ihr schon generell in den PfüB Eure Bankverbindung rein?
Liebe Grüße
Sandra
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Anahid
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#4
02.08.2016, 10:27
Ja, ich schreib in den PfÜB unsere Bankverbindung.
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