Pfüb bei mehreren Drittschuldnern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Schmidti31
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#1

25.04.2013, 16:17

Hallo Leute,

ich bräuchte mal Hilfe. Hab jetzt längere Zeit keine ZV mehr gemacht und bin nun ein bischen ein Dummi. Ich hab einen Pfüb zu machen gegen zwei Gesamtschuldner über das Arbeitseinkommen. Da zwei verschiedene Schuldner gibt es auch zwei Arbeitgeber. Mache ich nun 2 Pfübs oder nur einen und packe 2 Drittschuldner rein?

Und hat jemand eine Ahnung, wo ich mich informieren kann bezüglich Unterhaltspfändung? Hab gestern eine machen wollen, aber null Plan ehrlich gesagt.

Danke bereits jetzt für Hilfe. Liebe Grüße Schmidti31
sansibar
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#2

25.04.2013, 16:47

Ich würde zwei PfÜBs machen und jeweils Gesamtschuldnerschaft angeben - wenn ich mich recht erinnere, kann man das bei den neuen Formularen irgendwo ankreuzen, aber ich hatte erst einen PfÜB nach neuem Recht und bin noch nicht ganz fit.
Unterhaltspfändung: PfÜB nach § 850 d ankreuzen und dann erklärt sich´s eigentlich. Sonst poste nochmal, was dir fehlt.
Grüße - sansibar
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Liesel
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#3

25.04.2013, 17:01

Für eine Unterhaltspfändung gibt es ein extra Formular.
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#4

25.04.2013, 17:02

Schtimmt
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#5

25.04.2013, 17:28

Ja dann mach ich jetzt zwei Pfübs. Hat ich nämlich auch so im Kopf, aber meine - wohlgemerkt - Chefin war anderer Meinung und da ich etwas draußen bin und dann noch neue ZV Formulare. Also ich mach jetzt zwei und pasta.

Das es für Unterhalt ein extra Formular gibt weiß ich. Aber muss man da bei statischer Unterhalt und dynamischer wirklich alles haarklein angeben? Ich mußte das nämlich, kann aber doch nicht sein oder?
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#6

25.04.2013, 17:44

Was meinst du mit "alles haarklein angeben"?
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#7

25.04.2013, 17:59

Naja, muss man bei statischer Unterhalt bzw. dynamischer Unterhalt alles ausfüllen? Früher war das doch auch nicht so.
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#8

25.04.2013, 18:03

Man muß die Passagen ausfüllen, die zutreffen. Ergibt sich doch aber alles aus dem vorliegenden Titel.
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#9

26.04.2013, 09:30

Ja ich weiß, aber ich hab alles schon lange nicht mehr gemacht und dann noch die neuen Formulare..... Naja, wird schon werden. Danke auf jeden Fall für die Hilfen. :thx
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Sputnik85
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#10

16.03.2015, 14:59

Ich hänge mich mal dran, weil ich die selbe Überschrift gewählt hätte (sofern ich hierfür ein eigenes Thema eröffnen soll, bitte Bescheid geben).

Ich hab eine Geldforderung tituliert. Habe zwei Drittschuldnerbanken, denen ich gern nun einen Pfüb zustellen möchte (Kontonummer nicht vorhanden).
Ist es auch hier besser, wenn ich zwei Pfübs erstelle mit jeweils einem Drittschuldner oder ist es möglich/einfacher, beide Drittschuldner in einem Antrag zu benennen?
Würden bei zwei Pfübs nicht auch zwei GKs entstehen?
:niveau
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