Pfüb bei mehreren Drittschuldnern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sonnenkind
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#11

16.03.2015, 15:02

Beide Banken in einen PFÜB. Bei 2 PFÜBs müsstest du auch 2 x GK bezahlen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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den du in der Hand hast.
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Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Whoville
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#12

16.03.2015, 15:02

Es ist einfacher, nur einen PfüB zu machen, du musst dann nur entsprechend mehr Abschriften ranhängen.
Ernie

#13

16.03.2015, 15:12

1 Pfüb mit beiden DS!
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Tine Dea
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#14

16.03.2015, 15:19

Wenn du zwei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragst, fallen auch zwei mal Gerichtskosten an. Also nur einen beantragen und beide Drittschuldner angeben. Dies ist übrigens vom Gesetzgeber quasi auch so gewünscht, siehe § 829 Abs. 1 S. 3 ZPO
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Sputnik85
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#15

16.03.2015, 15:19

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#16

16.03.2015, 15:52

Bei gleichen Ansprüchen, die du pfändest, würde ich einen Pfüb mit zwei Drittschuldnern machen. Damit sparst du Geld.
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#17

17.08.2016, 14:52

Ich muss dann auch nochmal was fragen!

Ich könnte sowohl den Lohn als auch die Rentenansprüche und das Konto pfänden, wobei ich mir von der Kontopfändung am meisten Chancen verspreche. Wenn ich alle Drittschuldner in einen PfÜB stecke, kann ich dann auch angeben, an welchen Drittschuldner zuerst zugestellt werden soll?

Vielen Dank.
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Pitt
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#18

17.08.2016, 15:05

Das bestimmst Du selbst durch die Reihenfolge bei der Angabe der Drittschuldner.
Coco Lores
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#19

17.08.2016, 15:10

Ah ok also das wird der Reihenfolge nach abgefrühstückt?! Gut zu wissen und vielen Dank für die schnelle Hilfe Pitt :D
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Pitt
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#20

17.08.2016, 15:33

Ja, wichtig ist nur, dass man hinter dem jeweiligen Drittschuldner erläuternd angibt "bezüglich Anspruch ...", weil es da in der Vergangenheit auch mal Monierungen gegeben hat, wenn unterschiedliche Drittschuldner mit unterschiedlichen Anspruchsarten in einem Formular angegeben worden sind und nicht eindeutig erkennbar wer, welcher Anspruch zu welchem Drittschuldner gehört.
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