PfüB beanstandet wegen Zustellung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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marthi
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#1

20.06.2017, 14:07

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Zwangsvollstreckung.

Vor wenigen Wochen habe ich einen PfüB beim Amtsgericht eingereicht. Diese Woche kam folgende Verfügung:

"Gem. § 750 Abs. 2 ZPO muss außer dem zu vollstreckenden Titel auch die ihm beigefügte Vollstreckungsklausel und, sofern die Vollstreckungsklausel auf Grund öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden erteilt ist, auch eine Abschrift dieser Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder gleichzeitig mit ihrem Beginn zugestellt werden.

Die Rechtsnachfolgeklausel hinsichtlich des Vollstreckungsbescheides vom ... ist bislang nicht zugestellt worden. Ebenfalls noch nicht zugestellt worden sind die die Rechtsnachfolge begründenen Urkunden (hier: Original-Bestallung des Rechtsanwaltes vom ...

Um Vornahme der Zustellungen und anschließende Übersendung des Titels nebst Klausel und Unterlagen wird gebeten."


Soweit so gut. Nun ist meine Frage, ob ich die Unterlagen einfach dem Gerichtsvollzieher mit der Bitte um Zustellung und Rücksendung schicken soll oder ob es da nun irgendwelche Besonderheiten gibt.... :kopfkratz Die Original-Bestallung darf ich ja theoretisch auch gar nicht raus geben... :nachdenk

Danke jetzt schon für Eure Hilfe :thx
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Liesel
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#2

20.06.2017, 14:11

Alle Originale an GV mit der Bitte um Zustellung. Der GV reicht die Originale dann mit der Zustellurkunde zurück.
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marthi
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#3

20.06.2017, 14:14

Liesel hat geschrieben:Alle Originale an GV mit der Bitte um Zustellung. Der GV reicht die Originale dann mit der Zustellurkunde zurück.
Super, ich danke Dir! :thx

Das war eigentlich auch mein Gedanke, nun meinte die Anwältin jedoch, dass wir die Bestallungsurkunde nicht raus geben dürfen, deshalb dachte ich ich frage lieber doch noch einmal nach :mrgreen:
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