Pfändung + vorl. Zahlungsverbot brutto-Beträge

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Skyline
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#1

18.05.2016, 12:52

Hallo,

muss ein vorl. Zahlungsverbot + Pfändung gegenüber Bank vom Schuldner ausbringen. Im Titel habe ich zwei Bruttogehälter ausgeurteilt. Ich kann ja nur die Bruttobeträge angeben oder wie soll ich das denn sonst machen? Klappt das ? Wie sind Eure Erfahrungen?

:thx
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Anahid
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#2

18.05.2016, 12:56

Selbstverständlich kannst Du die Bruttobeträge vollstrecken. Du musst aber, wenn Du diese erhältst, den Mandanten darauf hinweisen, dass er nun die Arbeitnehmerabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.) selbst abführen muss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Skyline
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#3

18.05.2016, 13:37

Ok, danke !!
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Cindi
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#4

19.05.2016, 08:25

Hier noch ein Tipp: Beim Vollstreckungsauftrag an den GV mit reinschreiben, dass Ihr mit dem Einzug von Nettobeträgen einverstanden seid, sofern der Schuldner belegt, dass er die Sozialabgaben abgeführt hat. Damit spart ihr Euch eventuelle Verzögerungen durch Nachfragen des GV.
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