Guten Morgen zusammen,
ich muss einen PfÜB wegen titulierten Kindergartengebühren in einer Unterhaltsangelegenheit beantragen.
Der Schuldner zahlt zwar den normalen titulierten Unterhalt, jedoch die ebenfalls titulierten Betreuungskosten (Kindergartengebühren) nicht.
Ich habe bereits mit dem Rechtspfleger telefoniert, der mir jedoch auch nicht behilflich sein konnte, da er einen solchen Fall noch nicht hatte.
Nehme ich die Vorlage für einen Antrag in Unterhaltsangelegenheiten (greift hier § 850d?!, hier war sich der Rechtspfleger nicht sicher) oder eine normale Geldforderung? Die Betreuungskosten würde ich dann bei statischem Unterhalt eintragen?
Hatte hier jemand einen solchen Fall und kann mir weiterhelfen?
und liebe Grüße
Pfändung von Kindergartengebühren
- Anahid
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Ich hatte einen solchen Fall noch nicht. Ist denn im Vollstreckungstitel der Unterhaltsbetrag aufgeteilt? Kann ich mir ja eigentlich nicht vorstellen. Wenn ein Teilbetrag des titulierten Unterhalts fehlt, dann ist auch die Pfändung als normale Unterhaltspfändung durchzuführen.
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wie ist der Wortlaut des Titels?
S. Geiselmann
S. Geiselmann