Pfändung von Genossenschaftsanteilen (Kaution?)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
jujo
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#1

21.06.2010, 15:06

Halli hallo,

ich habe schon die Suchfunktion benutzt und auch Beiträge gefunden, werde aber leider aus diesen nicht so richtig schlau. :frust
Ich habe ein Vermögensverzeichnis des Schuldners vorliegen, in dem er unter Punkt 16. folgendes angibt:

Mitgliedschaften bei Genossenschaften:
"ja, und zwar Genosse bei .....Gesellschaft (1.500,00 €) = Vermieterin"

Ich soll jetzt den Genossenschaftsanteil pfänden. :kopfkratz

Meine Frage ist jetzt, mache ich eine Kautionspfändung oder pfände ich den Genossenschaftsanteil? Ich habe so etwas noch nicht gemacht und steh daher etwas auf dem Schlauch. Wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könntet und evtl. ein Muster einer solchen Pfändung habt.

Vielen Dank und noch einen schönen Arbeitstag :pcwink

lg jujo
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#2

21.06.2010, 15:43

ANSPRUCHSTEXT GENOSSENSCHAFTEN

Gepfändet wird der dem Schuldner als Genosse gegen die Genossenschaft der angeblich zustehende Anspruch auf fortlaufende Auszahlung seines Geschäftsguthaben (= des ihm bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zukommenden Guthabens).

-> wir nehmen diesen Absatz mit hinein...
die Anteile werden ja eh erst viel später fällig...
jujo
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#3

21.06.2010, 16:02

:thx dann werde ich mein "glück" mal versuchen.

Wie läuft die Pfändung denn dann weiter? Wir bekommen dann erst eine Zahlung, wenn der Schuldner aus der Wohnung auszieht und die Vermieterin die "Kaution" nicht benötigt, sehe ich das richtig?

lg
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#4

21.06.2010, 16:12

Genossenschaftsanteile sind nicht gleichzusetzen mit Kaution
bei Auszug aus der Wohnung, heißt dass nicht gleich das der Schuldner seine Anteile,wie bei der Kaution, bekommt
er muss die Anteile extra kündigen, heißt seine Mitgliedschaft - macht er natürlich nur, wenn er sich eine Wohnung außerhalb der Genossenschaft sucht
ich würde auf alle fälle sein Recht auf Kündigung, Umschreibung und etc mitpfänden
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#5

21.06.2010, 16:15

zmaus2003 hat geschrieben:ich würde auf alle fälle sein Recht auf Kündigung, Umschreibung und etc mitpfänden
Und wie formulierst du das? Hab grad das gleiche Problem. Schuldner ist schon ausgezogen. Kündigung der Mitgliedschaft ist aber noch nicht erfolgt.
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#6

21.06.2010, 16:23

irgendwie nach dem Motto:
Gleiczeitig kündigen wir die Genossenschaftsanteile zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Anteile werden ja auch erst - nach Kündigung - nach Abschluss des Geschäftsjahres fällig...
sprich du kündigt jetzt und die werden zum 31.12. gekündigt..
die ABrechnung erfolgt dann ca. Juni/Juli nächstes JAhr....
jujo
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#7

22.06.2010, 09:11

Guten morgen,

ich habe mir jetzt einen pfüb entworfen und wollte fragen, ob der so in ordnung ist. wie gesagt, ich habe eine solche pfändung noch nie gemacht. vielen dank schon einmal für eure hilfe.

"...wird wegen der in nachstehendem Forderungskonto näher bezeichneten und berechneten Forderung(en) in Höhe von insgesamt

... € zuzüglich

1. etwaiger weiterer Zinsen gemäß nachstehendem Forderungskonto
2. der Zustellkosten dieses Beschlusses

die Forderung des Schuldners auf

- Auszahlung des dem Schuldner bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zukommenden
Guthabens (Geschäftsguthabens),
- auf laufende Auszahlung seiner Gewinnanteile,
- auf Vergütungsansprüche, die dem Genossen aus Mitgliedergeschäften zustehen (Warenrückvergütung),
- auf Auszahlung seines Anteile an einem Reservefonds und
- auf Auszahlung seines Anteils am Vermögen der Genossenschaft im Falle der Liquidation


an den Drittschuldner:

...

einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten."


lg jujo
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#8

22.06.2010, 09:21

also ich würde sagen, dass das so in ordnung ist...
aber wenn jemand noch Vorschläge hat bitte sehr....
jujo
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#9

22.06.2010, 09:39

danke schön :thx
aculita
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#10

22.06.2010, 11:32

Hallo,

wie ist das eigentlich, wenn der Schuldner noch in der Wohnung lebt?
Könnte man nach Pfändung des Rechts auf Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und bekommt dann die Anteile?
Was ist mit der Wohnung? Muß der Schuldner dann nicht die Anteile nochmal einzahlen, um dort wohnen bleiben zu können? (ähnlich wie bei der Pfändung und anschließenden Kündigung der Haftpflicht fürs Auto)
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

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