Pfändung v. Bausparverträgen und richtig kündigen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
70-Düsseldorf
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#1

05.01.2015, 10:04

Hallöchen,

ich brauche einmal Hilfe!

Wir wollen den Bausparvertrag eines Schuldner pfänden. Jetzt habe ich schon viel gelesen und Voraussetzung für die Pfändung ist die Kündigung. Wie man richtig kündigt habe ich aber noch nicht richtig verstanden.

Also ich mache zuerst einen PfÜB. Wenn ich diesen habe, muss ich den dann bei der Bausparkasse zustellen lassen und gleichzeitig die Kündigung aussprechen?

Eine kurze Reihenfolge u. ä. würde mir sehr helfen.

LG
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#2

05.01.2015, 13:53

Hallo und zunächst alles Gute für 2015 :wink1
Hmm, kann ich dir nicht so genau sagen, weil ich schlicht den Pfüb beantragt habe, der zugestellt wurde und die Bausparkasse mir in der DS-Erklärung gesagt hat, dass sie erst zahlen können, wenn gekündigt wurde. Daher spreche ich die Kündigung jetzt aus. Dies dürfte meines Wissens nach nicht unschädlich sein.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Alegría
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#3

05.01.2015, 14:01

Ich hatte mir dies mal aus einer Zeitschrift rauskopiert. Das Schreiben ist nach erfolgter Pfändung rauszuschicken.

Musterformulierung des Kündigungsschreibens:

Zwangsvollstreckungssache G ./. S
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts A vom ... ; Az.: ...
Pfändungsschuldner: ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Drittschuldnererklärung vom ... und machen
namens und in Vollmacht des Gläubigers von dem Recht aus dem im Betreff genannten Beschluss
Gebrauch und

kündigen

·den Bausparvertrag Nr . ... zum ... , hilfsweise zum nächstzulässigen Termin.

Wir dürfen Sie höflich bitten, das Pfändungsguthaben auf eines unserer angegebenen Konten zur Anweisung
zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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#4

05.01.2015, 14:13

Vielen Dank für die Antwort! Das hat mir schon sehr geholfen. Jetzt aber noch eine Frage. Kann auch sein, dass die blöd ist, aber leider haben wir NIE PfÜBs. Was heißt ... "Ihre Drittschuldnererklärung vom ... " Wie bekomme ich diese Drittschuldnererklärung denn?
Alegría
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#5

05.01.2015, 14:17

Sobald du deinen Pfändungsauftrag gemacht hast und das Gericht den PFÜB erlassen hat, stellt der GVZ eine Abschrift an den Drittschuldner zu. Der Drittschuldner muss dann innerhalb von zwei Wochen die Drittschuldnererklärung abgeben, d.h. der Drittschuldner, hier eben die Bausparkasse, schreibt euch an und teilt euch mit, ob die Forderung anerkannt wird usw. (siehe § 840 ZPO). Diese Erklärung ist die Drittschuldnererklärung auf die du dich dann berufst :)
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#6

05.01.2015, 14:21

Vielen vielen Dank!!!
Alegría
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#7

05.01.2015, 14:21

Gerne :)
kümmel
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#8

06.06.2016, 16:31

Hallo alle miteinander =)
Dieser Beitrag hat mir schon sehr weitergeholfen.
Habe allerdings so einen Fall noch nie gehabt und hätte noch eine Frage, und zwar:
Wir haben den PfÜB gemacht und die Drittschuldnererklärung vorliegen.
Allerdings übersteigt das bei der Bausparkasse vorhandene Guthaben unsere Forderung.
Wie geht man in so einem Fall vor?
Muss man eine Forderungsaufstellung beifügen und die Bausparkasse bitten nur diesen Betrag zu überweisen oder lässt man sich alles auszahlen, zieht seine Forderung ab und schickt den Rest an den Schuldner?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
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#9

06.06.2016, 16:35

Ich würd in dem Fall gleich eine aktuelle Forderungsaufstellung (mit allen Kosten usw.) an die Bank senden und die damit praktisch bitten, nur den offenen Betrag zu überweisen. Das dürfte für alle Beteiligten einfacher sein.
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#10

22.11.2017, 11:00

Ich hänge mich hier mal dran, weil ich auch gerne den Bausparvertrag meines Schuldners kündigen möchte. In der Drittschuldnererklärung wurde mir allerdings mitgeteilt, dass der Bausparkasse vorrangig aufrechenbare Gegenforderungen zustünden. Selbst wenn ich also leer ausgehe, weil die Forderungen der Bausparkasse das Guthaben übersteigen, könnte ich doch aber trotzdem den Vertrag kündigen oder?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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