Pfändung Silberbarren, Grundschuld bestellen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schmackebatz
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#1

13.10.2017, 12:37

Hallo, habe gegen eine Schuldnerin einen Titel auf Herausgabe von 30 kg Silberbarren im Wert von ca. 16.000,00 €, das Gericht hat den Streitwert jedenfalls auf bis zu 16.000,00 € festgesetzt. Die Pfändung auf Herausgabe ging - natürlich - ins Leere, da die Schuldnerin höchstwahrscheinlich die Silberbarren zwischenzeitlich verkauft hat.

Sie ist aber Eigentümerin der Hälfte eines 2-Familienhauses. Ich soll dort eine Grundschuld eintragen lassen oder die Zwangsversteigerung einleiten. Ich finde leider nirgends etwas darüber, insbesondere, in welcher Höhe ich die Zwangsvollstreckung einleite - Silber zum aktuellen Tageswert, der ja ständig schwankt (momentan sehr niedrig)? Kann man überhaupt mit so einem Titel eine Grundschuld bestellen oder die Zwangsversteigerung einleiten? Bin ziemlich ratlos :oops: , obwohl ich ja schon über 25 Jahre Zwangsvollstreckung mache. Bin also für jeden Tipp offen und dankbar.

LG
Schmackebatz
Geiselmann
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#2

14.10.2017, 15:02

Hallo,

wenn im Titel nur ein Herausgabeanspruch tituliert wurde, kann daraus weder eine Zwangsversteigerung betrieben werden, noch eine
Zwangssicherungshypothek eingetragen werden.
(Für die Bestellung einer Grundschuld wäre eine Bewilligung des Schuldners erforderlich.)

S.Geiselmann
schmackebatz
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#3

16.10.2017, 21:58

Hallo Geiselmann, vielen Dank für die Antwort. Das habe ich mir schon gedacht, aber so kann ich das der Mandantin sagen. Toll, das von einem Rechtspfleger gesagt zu kriegen, dann kann ich es ihr zeigen und sie erklärt mich nicht für blöd.
LG Schmackebatz
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