Pfändung Pferde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
TinaR

#1

21.02.2017, 09:20

Hallo Ihr Lieben,

ich weiß, zu diesem Thema gibt es schon ein paar Beiträge. Leider passt hier nichts auf meinen Fall:

Schuldnerin hat mehrere Pferde, auf ihrer Internetseite stehen diese auch beschrieben samt Bildern. In dem abgegebenen Vermögensverzeichnis steht auch drin, dass sie Pferde hat, diese aber sicherungsübereignet an einen Dritten sind. Diese Sicherungsübereignung ist uns erst mal egal, weil wir dies der Schuldnerin nicht glauben (sie war vorher unsere Mandantin und wir kennen ihre "Lügengeschichten"). Nun meine Frage: Ich habe keine Lebensnummer von den Pferden. Habe jetzt zwei Möglichkeiten: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses oder GVZ losschicken mit den Bilder und Beschreibungen aus dem Internet und hoffen, dass dieser die Lebensnummern nicht benötigt. Bei Nachbesserung des Vermögensverzeichnis habe ich die Befürchtung, dass wir hierbei schlafende Hunde wecken und die Schuldnerin sich dann etwas Neues wegen der Pferde einfallen lässt.

Hat irgendjemand hiermit Erfahrung? Was würdet ihr mir raten?

LG, Tina
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#2

21.02.2017, 09:26

Mal den zuständigen Gerichtsvollzieher kontaktieren und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.
Der kann dir sicher gleich sagen, was er alles benötigt bzw. ob die Lebensnummern für ihn zwingend notwendig sind. :)
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#3

21.02.2017, 10:42

Ich würde dies auch einmal mit dem Gerichtsvollzieher besprechen. Aber jedes Pferd hat einen Equidenpass und da steht auch die Lebendnummer drin. Also sollte der Gerichtsvollzieher um Nachbesserung gebeten werden und die Schuldnerin darauf drängen, diese Angaben zu machen. Ich glaube mit den Bildern aus dem Internet, wird es keinen Erfolg haben. Ein Equidenpass muss jedes Pferd haben. Es sei denn die Dame hat einen Pensionsstall, dann gehören die Pferde Dritten (den sogenannten Einstellern) und sind dann natürlich nicht pfändbar bzw. sie hat dann auch die Equidenpässe nicht.
Liebe Grüße

Sylvia

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TinaR

#4

21.02.2017, 13:50

Ok, vielen Dank. Einen Pensionsstall betreibt sie nicht. Sind ihre Pferde, welche sie auch über eine Internetseite verkauft. Ich probier mein Glück mal beim GVZ. Danke euch
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#5

21.02.2017, 14:13

Achso und den Equidenpass braucht man auch, um das Pferd nach Pfändung zu verwerten. Ohne kann ein Pferd keinen neuen Besitzer erhalten. Also so oder so muss der GV nachbessern.
Liebe Grüße

Sylvia

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#6

21.02.2017, 15:18

Aber die Wegnahme der Equidenpässe kann man doch gleichzeitig mit der Pfändung der Pferde beantragen, oder???
Weil ich TinaR's Einwurf "keine schlafenden Hunde wecken" völlig nachvollziehen kann...
Hätte auch etwas Bauchweh die Nachbesserung sofort zu beantragen.
Aber vielleicht findet ja der zuständige GVZ mit dir eine Lösung...
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#7

21.02.2017, 15:24

Ja das sollte gehen, denke ich. Man muss ja das Pferd genau bezeichnen, Farbe, Abzeichen, Rasse usw.. Dann kann man sicher auch schreiben, dass der dazugehörige Equidenpass ausgehändigt werden soll. Aber TinaR, frag mal den GV und berichte dann doch mal, was der gesagt hat und wie das nun genau laufen kann ohne Nachbesserung.
Liebe Grüße

Sylvia

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TinaR

#8

21.02.2017, 17:11

Ja den Equidenpass werd ich definitv mitpfänden (ich arbeite in einer pferderechtlichen Kanzlei, das war der erste Tipp meiner Anwältin :D). Ich hab halt wirklich Sorge, schlafende Hunde zu wecken...der Schuldnerin traue ich leider alles zu...

Werd morgen mal mit dem GV telefonieren und euch berichten :)
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#9

22.02.2017, 07:53

[quote="TinaR"]Ja den Equidenpass werd ich definitv mitpfänden (ich arbeite in einer pferderechtlichen Kanzlei, das war der erste Tipp meiner Anwältin :D).
quote]

Oh wie spannend. Bei einer Kanzlei mit Pferderecht hatte ich mich auch mal initiativ beworben. Ist aber nichts geworden. Die haben nicht mal auf meine Bewerbung geantwortet, obwohl ich vorher anfragte und angeblich Interesse bestand und ich mal meine Unterlagen schicken sollte :motz
Liebe Grüße

Sylvia

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#10

22.02.2017, 08:10

Von irgend etwas muss die Schuldnerin ja eigentlich auch leben. Was hat sie denn als Einnahmen angegeben? Gibt sie z.B. Reitunterricht?
Einfach auf gut Glück die Pferde pfänden, wäre mir zu gefährlich, falls wirklich eine Sicherungsübereignung vorliegt. Ich würde hier auch zuerst mal mit dem Gerichtsvollzieher telefonieren, vielleicht kennt er die Schuldnerin ja schon aus vorhergehenden Pfändungen.
Außerdem müsst ihr ja auch erstmal die Möglichkeit haben, falls die Pferde tatsächlich gepfändet werden können, diese auch irgendwo unterzubringen.

Rechtfertigt die Höhe eurer Forderung denn überhaupt auch die PFändung der Pferde?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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