Pfändung Mietkaution, Sparbuch als Kaution

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pochi
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#1

08.05.2012, 21:18

Hallo,

nachdem ich den GVZ mit der Vollstreckung beauftragt hatte, bekam ich das Vermögensverzeichnis der Schuldnerin. Darin war eine Mietkaution von 600,00 € angegeben, die ich nun gepfändet hatte.
Jetzt trudelte ein Schreiben der Bevollmächtigten der Vermieterin ein, in dem erklärt wurde, dass meine Pfändung nicht anerkannt wird, weil:
1. Das Mietverhältnis noch läuft (Klar, ehe die Kaution nicht durch Auszug fällig wird, bekomme ich aus der Pfändung auch nichts und wenn die Vermieterin die Kaution einbehält, dann guck ich auch ins Leere. Den Punkt verstehe ich also.)

2. Die Vermieterin bekam keine Kaution, sondern ein Sparbuch der Schuldnerin.

Erkennt sie meine Pfändung also nicht an, weil ich ja einen Geldbetrag gepfändet habe und nicht dieses Sparbuch?
Dass in der Sache wohl nichts rumkommt dachte ich mir schon, aber Mandaten wollten noch alle Möglichkeiten ausschöpfen. Nun weiß ich nur nicht, ob ich wegen der Mietkaution noch nachgreifen muss oder das eben so stehen lassen kann.
Viele Grüße, Steffi

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Jupp03/11

#2

08.05.2012, 21:28

Welcher Anspruch wurde genau gepfändet?
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Pochi
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#3

08.05.2012, 21:43

Ich habe ausdrücklich gepfändet: "600 € Mietkaution"

Im Vermögensverzeichnis stand beim Punkt Mietkaution 600,00 € und eben die Vermieterin. Ich wusste also gar nix von einem Sparbuch.
Viele Grüße, Steffi

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