Pfändung KU - 2. Kinder wie verteilen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refaworld
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#1

01.09.2014, 13:01

Hallo,

wir haben für ein Kind (2. Altersstufe) rückständigen und laufenden Unterhalt beim Jobcenter als Drittschuldner gepfändet. Der Schuldner hat noch ein Kind in der 1. Altersstufe. Monatlich sind laut Jobcenter pfändbar 282,36 €.

Das Jobcenter hat nun mitgeteilt, daß eine hälftige Teilung stattfindet und unser Kind somit nur 141,18 € erhält. Ist das richtig oder muss nicht eine Verteilung nach Quote stattfinden, da unser Kind in der 2. Altersstufe ist und damit einen höheren Bedarf hat. Da zweite Kind der 1. Altersstufe wohnt übrigens im Haushalt des Schuldners und das in der 2. Altersstufe nicht.

Hat hier jemand Erfahrung?
refaworld
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#2

01.09.2014, 16:02

Keiner der mir helfen kann?
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#3

01.09.2014, 16:52

Was besagt denn der PfÜb hinsichtlich des 2. (jüngeren) Kindes? Und ist bekannt/erkennbar, wie der pfändbare Betrag ermittelt wurde?
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#4

01.09.2014, 17:02

Also im Pfüb wurde von der Rechtspflegerin geschrieben, daß dem Schuldner 850 € zur Deckung seiner Ansprüche verbleiben dürfen und "zur gleichmäßigen Befriedigung der Unterhaltsansprüche der berechtigten Personen, die dem Gläubiger gleichstehen , 1/2 Anteile des Nettoeinkommens, das nach Abzug des notwendigen Unterhalts des Schuldners verbleibt." S. 9 des Pfübs

Ach, so des wegen hat das Jobcenter die 850 € vom Elterngeld abgezogen sowie 300 € Pfändungsfreibetrag somit bleiben 282,36 € und die hat das Jobcenter dann durch 2 geteilt.

Also müsste der Betrag stimmen, ober?
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