Pfändung in Pension

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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yvi6921

#1

23.09.2017, 09:03

Einen wunderschönen Guten Morgen alle zusammen =)

Ich habe eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir haben einen Schuldner gegen den wir vollstrecken sollen.. Bislang waren Vollstreckungsmaßnahmen nicht wirklich erfolgreich. Nun hat sich herausgestellt, dass der Schuldner eine Pension erhält. Der Drittschuldner ist auch bekannt. Nun ist meine Frage, wie ich mit einem PfüB die Pension vollstrecke? Was genau muss ich ankreuzen? Oder ist da eher ein ZV-Antrag nötig?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

Mfg Yvi
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paralegal6
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#2

23.09.2017, 23:08

Es wäre schon ein püb, aber liegt die Pension über der Pfändungsfreigrenze?
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yvi6921

#3

24.09.2017, 17:10

ja, ich denke schon.... weiß nur nicht, was ich beim PfüB ankreuzen muss, oder angeben muss, dass die auch in die Pension vollstrecken?
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#4

25.09.2017, 08:21

yvi6921

#5

25.09.2017, 10:38

Vielen lieben Dank!
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