Pfändung GmbH-Vermögen ohne Titel gegen die GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#1

03.09.2014, 09:45

Unsere Mandantin ist eine AG. Eine GmbH hält einen Teil ihrer Aktien. Der einzige Gesellschafter dieser GmbH hat Schulden bei unserer Mandantin. Er selbst kann nicht zahlen. Unserer Mandantin ist nun hauptsächlich daran gelegen, diese Aktien zu bekommen. Sieht irgendwer eine Möglichkeit an diese Aktien zu kommen?

Klar, kann ich den Gesellschaftsanteil pfänden. Da der Schuldner der einzige Gesellschafter ist, müsste ich dann die Versteigerung beantragen oder wie gehe ich vor? Aber das versetzt mich doch alles immer noch nicht in die Lage, die Aktien rauszuholen. Soweit ich mich jetzt durch Stöber und Co. gewuselt habe, habe ich doch egal wie kein Anrecht, Zugriff auf bestimmte Vermögensgegenstände der GmbH zu nehmen oder hat jemand irgendeine Idee?

Bin für jeden Denkanstoß dankbar.
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AliceImWunderland
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#2

03.09.2014, 10:19

Da Ihr keinen Titel gegen die GmbH selbst habt, sehe ich hier keine Möglichkeit, irgendetwas wegen der Aktien zu unternehmen.

Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, ist den Gesellschaftsanteil zu pfänden. Schon bereits im PfüB solltest du beantragen, dass gem. § 844 ZPO die Verwertung durch öffentliche Versteigerung des gepfändeten Geschäftsanteils durch den GVZ angeordnet wird. Es soll bestimmt werden, dass der Zuschlag nur auf ein Gebot erteilt werden darf, das den Betrag Eurer Forderung übersteigt.

Die anderen Ansprüche, die man sonst immer beim Geschäftsanteil pfändet, solltest du auf jeden Fall auch mitpfänden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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:naegel
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#3

03.09.2014, 10:54

Danke Alice :smile:

Kann ich auch beantragen, die Verwertung durch freihändigen Verkauf vorzunehmen? Ich bin der Meinung nein....Chef meint ja.

Wie sieht das denn bei der öffentlichen Versteigerung aus? Ich hatte so einen Fall noch nicht. Hier besteht ja nur ein Geschäftsanteil. Wird dann praktisch die GmbH durch den Ersteigerer übernommen oder wie soll ich mir das vorstellen? Ich muss hier doch sicherlich mit nicht unerheblichen Kosten für die Mandantin rechnen, da doch dann bestimmt Gutachten über den Geschäftsanteil und die Situation der GmbH eingeholt werden müssen, oder?
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#4

03.09.2014, 11:14

Ich habe hier einen Vollstreckungskommentar in dem steht, dass eine andersartige Verwertung nach § 844 ZPO eine Versteigerung oder ein freihändiger Verkauf sein kann. Man kann also beides machen. Wie das abläuft, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, habe ich in der Praxis noch nie gehabt. Bisher wurde durch die Pfändung die Forderung beglichen, so dass eine Verwertung nicht notwendig war.

Ich denke aber, es ist etwas kompliziert. Hier im Kommentar steht z.B., dass das Gericht ein Mindestgebot festsetzen muss, was regemäßig die Einschaltung eines Sachverständigen erforderlich macht. Das kostet sicher einiges.

Vielleicht auch interessant für dich: wenn im Pfüb beantragt wurde, dass der gepfändete GEschäftsanteil als solcher dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden soll, kann eine anderweitige Verwertung nach § 844 nicht mehr so einfach erfolgen. Der Antrag, dass der gepfändete GEschäftsanteil zur Einziehung überweisen werden soll, kann aber nur erfolgen, wenn die Gesellschaftssatzung die Kündigung als Auflösungsgrund ausdrücklich festsetzt. Hierzu sollte man sich den Gesellschaftsvertrag anschauen. Ich denke, der müsste beim Handelsregister hinterlegt sein.

Ich würde in diesem Fall erst einmal die Pfändung des GEschäftsanteils durchführen mit dem üblichen "Kram" (Fortlaufende Auszahlung der festgestellter Gewinne, Auseinandersetzungsguthaben im Falle der Liqudation usw....) und dann weiterschauen. Vielleicht zahlt der Schuldner ja dann (unter Androhung der rechtlichen Konsequenzen, man würde die Versteigerung betreiben etc.). Vielleicht bleibt dir die Verwertung dann erspart... :pfeif
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