Hallo,
bräuchte mal zu folgendem Fall eure Hilfe:
Schuldner ist Gesellschafter einer GbR. Laut EV hat er kein Konto und natürlich derzeit keine Aufträge. Habe schon überlegt, ob ich Nachbesserung EV beantrage und Aufträge der letzten 12 Monate angeben lasse, aber es hat 8 Monate gedauert bis Schuldner EV abgegeben hat (mit Haftbefehl), solange möchte ich nicht nochmal warten.
Meine Recherchen haben ergeben, dass GbR einen weiteren Gesellschafter hat. Auf der Internetseite der GbR ist Konto angegeben. Ich gehe also davon aus, dass alle Zahlungen für den Schuldner über das Konto des Mitgesellschafters bzw. des GbR-Kontos gehen und habe daher beantragt, den Rückzahlungsanspruch des Schuldners gegen die Dritten (1. Mitgesellschafter und 2. GbR) als Kontoinhaber zu pfänden.
Die Rechtspflegerin lehnte mir dies aber ab mit der Begründung: "ist zwar pfändbar, jedoch tritt keine Verstrickung ein und Befriedigung des Gläubigers kann somit nicht erreicht werden. Notwendig wäre ein Vollstreckungstitel gegen Kontoinhaber. Pfändung geht somit ins Leere".
Verstehe ich nicht! Könnt ihr mir weiterhelfen?
Pfändung gegen Dritten als Kontoinhaber
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Wen hast Du als Drittschuldner angegeben? Wenn Du den Mitgesellschafter angegeben hast, verstehe ich die Verfügung der Kollegin nicht.