Haaaaalllooo
mal ne frage:
Ne Schuldnerin von uns hat die e.V. abgegeben. Sie hat bei Ansprüche aus Mietverträgen eine Kaution angegeben. Kann ich die Mietkaution grundsätzlich pfänden? Soviel ich weiß eigentlich schon....ganz normal mit nem PfÜB oder was meint ihr dazu???
Danke im Voraus schon mal
LG
Pfändung der Kaution
- Trynnchylld
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Jup.
Mietkaution wird per PfÜb gepfändet. Drittschuldner ist der Vermieter.
Kriegst halt erst am Ende des Mietverhältnisses ausbezahlt, wenn der Vermieter keinen eigenen Anspruch darauf hat.
Mietkaution wird per PfÜb gepfändet. Drittschuldner ist der Vermieter.
Kriegst halt erst am Ende des Mietverhältnisses ausbezahlt, wenn der Vermieter keinen eigenen Anspruch darauf hat.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Trynnchylld
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Brauchst Du den Text für PfÜ?
Lieber Gruß, Trynn
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Wenn Du die Kaution pfändest, dann pfände auch gleich das eventuelle Guthaben aus Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen mit!
- Trynnchylld
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gepfändet werden die angeblichen Ansprüche der Schuldnerin/des Schuldners auf Rückzahlung der Mietkaution für die von der Schuldnerin bewohnte Wohnung in der <Anschrift>
wegen der Betriebskostenerstattung (vgl. Ernie) hab ich leider nix...
wegen der Betriebskostenerstattung (vgl. Ernie) hab ich leider nix...
Lieber Gruß, Trynn
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das weiss ich leider nicht..ich hab nur die Vermieter...ich nimm einfach mal die als Drittschuldner...oke danke....
wegen der Betriebskostenabrechnung lass ich mir was einfallen...
vielen Dank...
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jenniver hat geschrieben:Wurde die Kaution auf ein Sparbuch oder Konto gezahlt, dann ist die Bank der DS.
Werden die Kautionssparbücher/-konten net eigentlich immer auf den Vermieter angelegt. Dann müsste doch der Vermieter DS bleiben, oder? Weil eigentlich hat er ja die Hand auf der Kaution???
Hatte sowas noch nie und steh glaub ich auf dem Schlauch...
Lieber Gruß, Trynn
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Ich glaub du kannst den Sparbuch pfänden, also auf Herausgabe dann beim Drittschuldner..du pfändest ja bei der Kaution nur den Anspruch des Schuldners auf die Kaution