Wegen der vorgenannten Ansprüche und Forderungen werden die nachstehend bezeichneten Ansprüche und Forderungen gepfändet:
1. Ansprüche auf Rückzahlung vom Schuldner geleisteter Mietkaution nebst Zinsen bei
Beendigung des Mietverhältnisses bezüglich des Objekts........
2. Die angebliche Forderung des Schuldners auf Aufzahlung von Guthaben aus Betrieb- und Nebenkostenabrechnung für die Wohnung .......
Pfändung der Kaution
- Trynnchylld
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Ja, aber Bank als DS?
Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Meiner Auffassung nach ist lediglich der Vermieter als Drittschuldner in Anspruch zu nehmen, da der Schuldner mit der Bank keine Geschäftsbeziehung aus dem Kautionssparbuch hat.
- Trynnchylld
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@Ernie: Mein ich doch auch. Mich hat der Beitrag irritiert, dass die Bank dann DS sei...
Lieber Gruß, Trynn
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Ein Kautionssparbuch ist eigentlich meistens auf den Namen des Mieters ausgestellt. Die Bank blockt den Betrag auf dem Sparbuch. Sollte der Vermieter nach Auszug des Mieters keine Ansprüche mehr haben, so erteilt der Vermieter schriftlich die Freigabe, die vom Mieter bei der Bank vorgelegt wird.
Gesetzt den Fall der Vermieter hat keine Ansprüche an den Mieter, so muss er ja die Freigabe des Sparbuchs erteilen. Der Vermieter kann ja dann nicht sagen, ich bin DS und gebe deshalb die Kaution nicht frei.
Deswegen ist m.E. die Bank der DS bei einem Kautionssparbuch.
Gesetzt den Fall der Vermieter hat keine Ansprüche an den Mieter, so muss er ja die Freigabe des Sparbuchs erteilen. Der Vermieter kann ja dann nicht sagen, ich bin DS und gebe deshalb die Kaution nicht frei.
Deswegen ist m.E. die Bank der DS bei einem Kautionssparbuch.