Pfändung bei einer GmbH gegen eine GmbH (Dienstleistung)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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loolone
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#1

04.08.2010, 12:09

Liebe Forenos,
unser Mandant hat Anspruch auf Arbeitseinkommen gegen eine GmbH (tituliert mit mehreren Titeln) und hat uns Infos geliefert, für welche Firmen seine Arbeitgeber tätig ist. Nun habe ich eine Pfändung angeleiert und diese wird mir moniert. Wie muss ich den Anspruch bezeichnen, wenn ich Vergütung einer Dienstleistung, die der Arbeitgeber (GmbH) erbracht hat, bei einer anderen GmbH pfänden möchte. Also
Schuldner: GmbH
Drittschuldner: GmbH
Pfändung der Vergütung für diversen Dienstleistungen

Ich hatte das einsortiert als Arbeitseinkommen ("Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art" - siehe Stöber), aber das AG weist das zurück, es sei fraglich, ob Ansprüche aus Arbeitseinkommen pfändbar seien, da der Schuldner eine GmbH ist.
Hat noch jemand eine andere Idee??
Vielen Dank
Daniela
Ernie

#2

04.08.2010, 12:12

Werk- oder Dienstleistungsvertrag!
loolone
Foren-Praktikant(in)
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#3

04.08.2010, 12:33

Habe ich schon geprüft, für beides wird im Stober auf Pfändung Arbeitseinkommen (sonstige Vergütungen) hingewiesen. Dann werde ich das wohl mal versuchen, dem Gericht klarzumachen :-(
Daniela
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