Pfänden KFZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anna05
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#1

07.06.2010, 13:45

Benötige ich zum Pfänden eines KFZ den Brief oder Schein. Oder kann ich einfach so den GV mit der Pfändung beauftragen.
Und noch ne dumme Frage (?) :oops: mache ich dann einen Pfüb?

LG Anna
Goldlöckchen

#2

07.06.2010, 13:49

Aus welchem Urteil möchtest Du denn vorgehen?
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Liesel
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#3

07.06.2010, 13:49

:suche
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anna05
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#4

07.06.2010, 13:56

das pfänden wird wohl keinen sinn machen, denn für die verwertung wird wohl der brief benötigt und der schuldner ist unbekannten aufenthaltes. das vu wurde öffentlich zugestellt.
hat jemand eine idee, wie man unser mandant das fahrzeug von seinem parkplatz bekommt ohne zu hohe kosten?

vielen dank anna
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