pfändbare Beträge im Restschuldbefreiungsverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
spitzi192
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#11

26.07.2007, 11:31

Leider werden Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung meist eingestellt, mangels öffentlichem Interesse oder so. Genauso wie Leute, die eine Firma gegen die Wand gefahren haben, gleich die nächste aufmachen können, neue Firma, neues Glück, oder wie? Das echt ne Frechheit!
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Gast

#12

26.07.2007, 15:23

Supi ich danke vielmals, jetzt werde ich ihn mir vorknöpfen.. :thx
Gast

#13

26.08.2007, 00:24

Zur Fortsetzung:

Angeblich wollte er die pfändbaren Beträge die er einkassiert hat, mtl in Raten abzahlen. Pustekuchen!!

Jedenfalls habe ich jetzt mal meinen alten Chef angerufen, der FA für InsoR ist und gefragt, wie das jetzt läuft.

Habe jetzt alle Gläubiger angeschrieben, daß diese jetzt 1 Jahr Zeit haben, den Antrag auf Versagung beim Inso-Gericht zu stellen. Jetzt warte ich mal ab, ob sich einer ruckt. Schließlich sind mtl knapp 200,00 € pfändbar. Ist auch selten. Ich werde weiter berichten.
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