Paypal-Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ali71
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#1

26.11.2009, 08:48

Guten Morgen,

ich habe einen Schuldner, der bei e... Sachen profimäßig versteigert. Für die Zahlung gibt er an, dass er Paypal akzeptiert. Ist das nicht auch eine Art Bank, wo ich dann auch pfänden kann?
:thx

Liebe Grüße
Ali
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Rebbie
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#2

27.11.2009, 10:45

Ich denke schon, dass man es pfänden kann. Ob PayPal eine richtige Bank ist, kann ich dir nicht sagen, ich würde es eher als "Sparbuch" betrachten, auf dem man Geld parken kann um sich bei Versteigerungen/Ersteigertem dann die Kohle für die Auslandsüberweisungen zu sparen ;) Frag doch einfach mal bei Paypal nach.

Hab eben schon ein wenig gegoogled, aber da hab ich auch keine eindeutige antwort gefunden.
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RafaHH
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#3

07.01.2010, 10:16

ich hab jetzt das gleiche "Problem" - @Ali71: wie bist du eigentlich "weitergekommen"?

lg
Ali71
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#4

07.01.2010, 10:31

Hallo RafaHH:

Ich hab einfach mal einen PfüB beantragt, und das PayPal-Konto mit entsprechendem ebay-Ausdruck beigefügt. Das Gericht hat bis jetzt aber noch nicht reagiert ... mal abwarten ...
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lucy1510
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#5

07.01.2010, 11:23

Die Idee mit der Pfändung eines Paypal-Kontos ist ja wohl genial. Da wär ich ja nie drauf gekommen. Ich habe jetzt mal versucht, bei Ebay einen unserer Schuldner zu finden. Die E-Mail-Adresse, die ich habe, ist aber leider nicht mehr gültig und anders kann ich den bei Ebay nicht finden. Schade. Aber die Idee ist sehr gut.
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#6

13.07.2010, 10:11

hat da vielleicht jmd Erfahrung mit ;-)?
Hab so ein ähnliches Problem...
PocoyA
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#7

14.07.2010, 13:48

JA - wirklich. Total genial. :D

@Ali71: was ist denn nun rausgekommen? Wurde der Pfüb erlassen?
Tom71
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#8

14.07.2010, 15:55

Paypal hat seinen Sitz in Luxemburg..... daher Rechtshilfeantrag stellen oder sicherer den Vollstreckungstitel mit einer luxemb. Vollstreckungsklausel versehen lassen, so dass sich die Vollstreckung nach Luxemburger Recht richtet. Wäre aber ratsam einen Kollegen vor Ort zudem einzuschalten. Nur ob sich die Mühe lohnt?

PP ist als Bank einzuschätzen. Verwaltet "Vermögen" und Guthaben auf dem Paypalkonto ist wie ein normales Bankguthaben pfändbar, da der Schuldner einen Auszahlungsanspruch auf das Guthaben besitzt.
PocoyA
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#9

14.07.2010, 17:00

:thx
Ali71
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#10

28.07.2010, 12:32

Hallo ihr Lieben,

ich habe endlich letzte Woche (!) nach Monaten die Mitteilung des Gerichts bekommen, dass der Pfüb antragsgemäß erlassen wurde und nun dem Drittschuldner zugestellt wird ... mal sehen, was weiter dabei rauskommt!

Ich werde weiter berichten!
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