Ordnungsgeld in Familiensachen
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Hallo, ich hab einen Beschluss vom Familiengericht, der die Antragsgegnerin verpflichtet Auskunft über den Werdegang der Kinder zu erteilen. Die Gute kommt dieser Aufforderung allerdings nicht nach. Nun soll ich ein Ordnungsgeld beantragen. Habe bereits alle Formularbücher durch, finde jedoch nichts , bitte helft mir.
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Kannst Du nicht einfach beantragen, die Antragsgegnerin unter Fristsetzung zur Auskunft aufzufordern oder ansonsten ein Zwangsgeld anzudrohen?!
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]
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- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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das muss man schon etwas genauer beziffern
habe grad nochmal die Google Kugel befragt:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=5826" target="blank
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