öffentliche Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cahra
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#1

30.09.2009, 09:05

Guten Morgen!

Schuldner ist unbekannt verzogen.

Jetzt möchten wir den VB öffentlich zustellen lassen. Nachweise, dass keiner weis, wo Schuldner ist, haben wir.

Der VB liegt aber noch beim Mahngericht. Muss ich mir beide Titel schicken lassen mit dem Hinweis, möchten nun doch selber zustellen oder kann ich den Antrag auf öffentliche Zustellung direkt dort hinschicken?

Ansonsten an welches AG muss ich mich wenden? AG des letzten bekannten Aufenthalts des Schuldners?
Viele Grüße von Cahra
Cada-38
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#2

30.09.2009, 09:16

Hatte da kürzlich den gleichen Fall. Ging völlig problemlos über die Bühne.

Beantragt wurde es beim zentralen Mahngericht, also da wo Dein VB noch liegt.

In der Mahnsache
x ./. y
wird beantragt,

die Zustellung des Vollstreckungsbescheides an den Antragsgegner im Wege der öffentlichen Zu-stellung zu bewilligen.

Zur Begründung des Antrages wird Folgendes ausgeführt:

Der Antragsgegner ist unbekannten Aufenthalts. An der zuletzt bekannten Anschrift konnten den Antrags-gegner keine Schriftstücke zugestellt werden.

Alle Maßnahmen zur Ermittlung des Aufenthaltsortes durch den Antragsteller sind erfolglos geblieben. (Beweisantritt EMA etc pp. mitschicken)

Ein Vertreter des Antragsgegners oder eine andere zustellungsbevollmächtigte Person ist dem Antragstel-ler nicht bekannt.

Die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung liegen damit vor, so dass gebeten wird, diese antragsge-mäß zu bewilligen.


viel Erfolg
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cahra
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#3

30.09.2009, 09:41

Super, vielen lieben Dank!
Viele Grüße von Cahra
Cada-38
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#4

30.09.2009, 10:29

Gern geschehen :pcwink
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