Neuzustellung des beantragten Pfüb oder gleich neuer Pfüb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ciryll
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#21

26.08.2008, 11:11

@ sunny

wir haben dir doch geantwortet....vorläufiges zahlungsverbot und antrag auf änderung des pfüb mit beifügung eines aktuellen hr-auszuges
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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Sunny
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#22

26.08.2008, 11:28

ups, sorry, muss ich wohl überlesen haben.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
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ciryll
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#23

26.08.2008, 11:44

macht ja nüscht :-)
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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