Neues Formular für Zwangsvollstreckung (außer Räumung)
- Cindi
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Ein GV hat mich darauf hingewiesen, dass bald ein neues Formular für die Zwangsvollstreckung eingeführt wird. Einsehbar ist es online auf der Seite "www.der-gerichtsvollzieher.de" abrufbar. Das Formular hat 6 Seiten. Weiß einer von Euch, ab wann dieses Formular zwingend zu benutzen ist? Bei Soldan gibt es das jedenfalls noch nicht. Wer hat schon Erfahrungen mit dem Ausfüllen?
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Falls Du dieses Formular meinst, ist das bereits seit der Reform bekannt. Eine zwingende Verwendung ist mir derzeit nicht bekannt, auch nicht für die Zukunft.Cindi hat geschrieben:Ein GV hat mich darauf hingewiesen, dass bald ein neues Formular für die Zwangsvollstreckung eingeführt wird. Einsehbar ist es online auf der Seite "www.der-gerichtsvollzieher.de" abrufbar. Das Formular hat 6 Seiten. Weiß einer von Euch, ab wann dieses Formular zwingend zu benutzen ist? Bei Soldan gibt es das jedenfalls noch nicht. Wer hat schon Erfahrungen mit dem Ausfüllen?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Das haben wir standardmäßig in RA-Micro drin, dass da was geändert werden soll, wüsste ich auch noch nicht. In NRW muss es aber genutzt werden.Geniesserin hat geschrieben: Falls Du dieses Formular meinst, ist das bereits seit der Reform bekannt. Eine zwingende Verwendung ist mir derzeit nicht bekannt, auch nicht für die Zukunft.
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Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Sputnik85 hat geschrieben:Das haben wir standardmäßig in RA-Micro drin, dass da was geändert werden soll, wüsste ich auch noch nicht. In NRW muss es aber genutzt werden.Geniesserin hat geschrieben: Falls Du dieses Formular meinst, ist das bereits seit der Reform bekannt. Eine zwingende Verwendung ist mir derzeit nicht bekannt, auch nicht für die Zukunft.
Genau, wir benutzen es auch schon seit der Reform.
- Cindi
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Ja, um dieses Formular geht es. Wir nutzen seit der Reform das zweiseitige Formular von Soldan, das zur Reform rauskam. Weiß keiner genaueres zu einem bindendem Termin, ab dem das sechsseitige Formular (in Hessen) genutzt werden muss?
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Seit wann das? Für die "reine" VAK nutze ich es nicht und bekam noch keine Probleme.Sputnik85 hat geschrieben: In NRW muss es aber genutzt werden.
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Ab April 2016 wird´s offiziell: Siehe Bundesgesetzblatt vom 28.09.2015
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=/
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...und der Papierverbrauch steigt und steigt und steigt...
Für Behörden ist das Ding nur bedingt geeignet
Mal schauen ob das noch optimiert wird bzw. wann die zweite Version kommt (wie bei den Pfändungsanträgen)
Für Behörden ist das Ding nur bedingt geeignet
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Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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- Soenny
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Ich kann das aus dem BGBl. gar nicht ausdrucken Hat einer einen Tipp für mich? Kopieren und Speichern pp. geht, aber beim Druck schneidet es die Hälfte rechts ab
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 17.08.2015, 17:25
- Beruf: Rechtsfachwirt
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- Wohnort: Hamburg
Hey, das ist 100% Fortschritt - bei diesem Formular erklären sie von Anfang an, dass man nicht immer alle Seite einreichen muss und ggf. - sofern das Formular nicht ausreichend ist - Ergänzungen vornehmen darf! Was für ein Luxus!
läuft...