Neues Formular ab 01.04.16
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Nein, Du musst schon alle Seiten ausdrucken, die für den Antrag notwendig sind. Welche das im Einzelnen sind, müsstest Du prüfen. Seiten 1,2 und die Forderungsaufstellung gehören auf jeden Fall auch dazu.
Hallo ich hätte zu diesem ZV-Formular aktuell auch gerade eine Frage:
Ich soll die ZV in einer Sache fortsetzen. Wenn ich nun aber einen neuen ZV-Auftrag mache, dann zeigt es mir ein falsche Reihenfolge der Module an. Also die Reihenfolge sieht praktisch so aus:
- Abgabe VA (Modul G)
- Sachpfändung (Modul K)
Und das obwohl ich die Abgabe der VA nach vorherigem Pfändungsversuch ausgewählt hatte.
Ich habe jedoch schon einige ZV-Aufträge mit dem neuen Formular gemacht, jedoch begann die Reihenfolge dann immer mit der Sachpfändung und nicht umgekehrt.
Hat hier jemand eine Idee, warum das so sein könnte bzw. hatte dieses Problem schon mal jemand?
LG
Ich soll die ZV in einer Sache fortsetzen. Wenn ich nun aber einen neuen ZV-Auftrag mache, dann zeigt es mir ein falsche Reihenfolge der Module an. Also die Reihenfolge sieht praktisch so aus:
- Abgabe VA (Modul G)
- Sachpfändung (Modul K)
Und das obwohl ich die Abgabe der VA nach vorherigem Pfändungsversuch ausgewählt hatte.
Ich habe jedoch schon einige ZV-Aufträge mit dem neuen Formular gemacht, jedoch begann die Reihenfolge dann immer mit der Sachpfändung und nicht umgekehrt.
Hat hier jemand eine Idee, warum das so sein könnte bzw. hatte dieses Problem schon mal jemand?
LG
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kann man nicht bei Modul N die Reihenfolge angeben?
Ja das eigentlich schon, aber ich verstehe nicht, warum das Programm es diesmal anders macht, als vorher.
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naja weil du bestimmt Langeweile hast und das Programm meint, du könntest noch ein bisschen mehr tun
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Hallo, ich bräuchte auch mal eure Meinung.
Wie trage ich denn mehrere Gläubiger (oder auch Schuldner) ein? Ich würde jetzt einfach z. B. unter Modul A1 "siehe Anlage Nr. ..." angeben und dann eine Liste der Gläubiger (oder Schuldner) als Anlage beifügen. Wie macht ihr das?
Außerdem sollte ich heute eine Ergänzung des Vermögensverzeichnisses beantragen. Ich habe in Ermangelung eines passenden Moduls einfach Modul O angekreuzt, den Antrag gestellt und die Begründung als weitere Anlage beigefügt. Mal sehen, was passiert. Habt ihr schon Erfahrungen diesbezüglich gesammelt?
Wie trage ich denn mehrere Gläubiger (oder auch Schuldner) ein? Ich würde jetzt einfach z. B. unter Modul A1 "siehe Anlage Nr. ..." angeben und dann eine Liste der Gläubiger (oder Schuldner) als Anlage beifügen. Wie macht ihr das?
Außerdem sollte ich heute eine Ergänzung des Vermögensverzeichnisses beantragen. Ich habe in Ermangelung eines passenden Moduls einfach Modul O angekreuzt, den Antrag gestellt und die Begründung als weitere Anlage beigefügt. Mal sehen, was passiert. Habt ihr schon Erfahrungen diesbezüglich gesammelt?
- Pepples
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Hallo Kescha
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln. (hier: Ziffer 4.)
foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
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Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
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