Neues Formular ab 01.04.16

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lemon007
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#31

04.04.2016, 12:35

Da bin ich nun, mit meinen Fragen. Im Voraus entschuldige ich mich schon einmal für meine gleich kommenden (wahrscheinlich) dummen Fragen.

Problem Nr. 1 (und damit das größte Problem) ist, dass mein Drucksymbol hellgrau hinterlegt ist und ich daher weder drucken noch speichern kann. Hatte jemand dieses Problem auch schon? Welchen Fehler habe ich gemacht?

Frage Nr. 2 bezieht sich auf das Modul Q. In welchem Fall würde man eine zweite Rechtsanwaltsgebührenrechnung mit aufnehmen?

So, jetzt stell ich mich in die Ecke und schäme mich.

LG
Jule69
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#32

04.04.2016, 12:43

Mh füllst Du das Formula mir RA-Micro aus? Bei mir war das Drucksymbol mal grau hinterlegt, wenn noch nicht alles ausgefüllt wurde, z. B. Kontakdaten des Gläubigervertreters. Kannst Du Deine Frage zum Model Q noch ein bisschen ausführen? Zwei Rechnungen würdest Du z. B. machen, wenn der GVZ vor Abnahme der VAK eine Pfändung versuchen sollte und danach erst die VAK abnimmt, dann wären das zwei Aufträge mit unterschiedlichen GW
Lemon007
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#33

04.04.2016, 12:48

Frage 2 hast du mir wunderbar beantwortet. Vielen Dank dafür. Wegen dem Drucken gucke ich noch einmal drüber.
Rehlein87

#34

14.04.2016, 17:07

Hallo Ihr Lieben,
da ich gerade div. eilige ZV-Angelegenheiten bearbeiten muss, hab ich noch eine Frage:
Wie macht ihr das bei dem neuen Formular mit den Abschriften? Bzw. schickt ihr das neue Formular dann einfach in zweifacher Ausfertigung mit?

Vielen Dank u. LG
Aelizia
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#35

14.04.2016, 17:36

Auf dem Seminar wurde mir gesagt, dass zweifach eingereicht werden soll, sobald Modul G oder folgende ausgefüllt werden.
ReNoSi13
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#36

19.04.2016, 15:36

Hallo,

Wenn ich einen Kombi -Auftrag mache muss ich Modul K da überhaupt ankreuzen? Bin gerade verunsichert und meine K gehört zum Pfüb. Ich habe im Modul G zwei Kreuze gemacht bzw. bei G2. Ist das ausreichend? Oder muss ich noch K3 ankreuzen?
gatitalinda95
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#37

20.04.2016, 16:56

Hallo Renosi13,

du musst K nicht ankreuzen, kannst es aber tun, wenn du z.B. Bargeld pp. pfänden willst (K2).

K3 steht meiner Meinung dafür, dass der GV pfänden kann, falls der Schuldner bei der VA Vemögenswerte mitteilt. Der GV kann diese sonst nicht pfänden. Durch die Pfändung entstehen aber auch zusätzliche Kosten.

Was mir nicht ganz klar ist.... was bedeutet K4????? Welche Folge hat das, wenn ich das ankreuze?
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paralegal6
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#38

20.04.2016, 19:22

Wenn der GV den Schuldner kennt und weiss dass er nichts hat geht er da gar nicht erst hin sondern schickt dir die Unterlagen nebst Bescheinigung zurück. Wenn du ein Kreuz da machst heisst es du möchtest dass er dort trotzdem hinfährt und versucht zu vollstrecken oder Auskünfte einzuholen
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Rehlein87

#39

21.04.2016, 10:15

Guten Morgen,
gibt es eigentlich für den Verhaftungsauftrag dann auch ein neues Formular?

LG :wink2
Pitt
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#40

21.04.2016, 10:43

Der ist im neuen ZV-Formular enthalten (Erlass/Vollstreckung = Modul H bzw. wenn ein bereits vorhandener HB vollstreckt werden soll = Modul I)
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