Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoSchnuffel81
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#1
21.09.2009, 15:12
Hallo, unser SChuldner wohnte zuerst in Essen, wir haben den GV dahin geschickt, leider unbekannt verzogen. Dann haben wir herausgefunden, dass Schuldner in Dortmund wohnt. Meine Kollegin meint, wir dürfen den ZV nur einmal abrechnen. Chef meint 2 x. Wer hat recht und wo steht das?
Danke
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Katja88
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#2
21.09.2009, 15:26
Hallo du,
deine Kollegin hat recht. Ihr habt ja für den ZV Antrag schon eine Gebühr erhalten. Es ist immernoch die selbe Angelegenheit!
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romex
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#3
21.09.2009, 15:27
Aber die GVZ-Auslagen für den ersten Antrag nicht vergessen!!!
Liebe Grüße,
romex
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Katja88
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#4
21.09.2009, 15:31
Wegen der Fundstelle... § 15 Abs. 2 RVG würde ich sagen
Und:
romex...natürlich GVZ-Kosten auch mit rein nehmen und Rechnung dazulegen als Nachweis