Möglichkeiten Zwangsvollstreckung nach EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Betti78
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#1

08.08.2011, 13:01

Schuldner gibt in der EV von 01/11 an, dass

1) er als Betriebsleiter Gerüstbau tätig sei
2) 2 Kinder, 17 u. 19 Jahre alt, beide Schüler
3) Ehefrau verdient 900 € netto
4) er 1500 € brutto, = ca. 900 € netto (Arbeitgeber ordentlich angegeben)
5) altes Auto BJ 1990
6) Finanzamt habe eigene Ansprüche, daher keine Ansprüche auf Rückerstattung Lohnsteuer
7) Mietkaution wurde nicht gestellt
8) Rente mit Rentenbeginn (er ist "Baujahr" 58)

Mir ist noch aufgefallen, dass seine Wohnanschrift mit der des Arbeitsbetriebes übereinstimmt.

Seht Ihr eine Möglichkeit, die Forderung durchzusetzen?
Lohnpfändung lohnt sich wohl nicht?
Wobei es schon merkwürdig ist, dass er ein so geringes Bruttoeinkommen als Betriebsleiter hat.
Vielleicht hat er ja eine Firmenwohnung gestellt bekommen. Aber was macht man da?
Forderung beläuft sich im übrigen auf "nur" 374 € gesamt.

Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir "etwas unter die Arme greifen könnt" :)
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Pisten_huhn83
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#2

08.08.2011, 13:07

Ich würde höchstens, wenn überhaupt, die Rentenanwartschaften versuchen zu pfänden. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit eine erfolgreiche Pfändung zu machen bzw. habe ich keine Ahnung, wie man eine Firmenwohnung pfänden kann (bzw. die Miete)
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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petzilein
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#3

08.08.2011, 13:09

Ich würde hier auch, aufgrund des geringen Betrages keine weiteren Kosten mehr verursachen.
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
Ernie

#4

08.08.2011, 13:09

Lohnpfändung! Beantragen, dass Frau eigenes Einkommen hat, so dass sie und die zwei Kinder ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Wenn Pfüb zugestellt, forderst Du den Schuldner zur Erklärung nach § 836 III ZPO auf, auch um zu erfahren, ob er z. B. eine Firmenwohnung bewohnt, die dann als geldwerter Vorteil in das Gehalt einzurechnen wäre.
Ernie

#5

08.08.2011, 13:10

Betti78 hat geschrieben:Wobei es schon merkwürdig ist, dass er ein so geringes Bruttoeinkommen als Betriebsleiter hat.
Lohnverschleierung? Vielleicht ist Firmeninhaber mit ihm verwandt? Hast Du schon recherchiert?
Dresden-Girl

#6

08.08.2011, 13:47

habt ihr eine Kontoverbindung? vielleicht ist es ja kein P-Konto und du machst einen Pfüb, dann kann der Schuldner nicht an sein Geld und meldet sich vielleicht bei dir und vereinbart mit dir eine Ratenzahlung, da kommt dann wenigstens etwas rein

aber so denke ich, wird nicht viel Hoffnung bestehen

leider, Deutschland = Schuldner-Schlaraffenland
Betti78
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#7

08.08.2011, 14:08

Danke Euch :P

Werde wegen der Kosten zunächst einmal mit der Mandantin Rücksprache halten.

Sobald das OK da ist, werde ich eine Lohnpfändung ausbringen und danach gem. § 836 III ZPO auffordern.

Schuldner hat in EV angegeben, kein Konto zu besitzen. Muss ich wohl mal so hinnehmen :evil:
Oder seht Ihr diesbezüglich eine Möglichkeit?

Ernie, wie soll ich nachprüfen, ob der Schuldner mit dem Firmeninhaber verwandt ist?
Namensgleichheit besteht schon mal nicht, wobei das natürlich nichts zu sagen hat.
Mir ist aus einer früheren EV bekannt, dass er da vor Zeiten schon mal gearbeitet hat.
Dresden-Girl

#8

08.08.2011, 15:08

da, würde ich wohl eine Nachprüfung verlangen, ich kenne keinen einzigen, der keine Bankverbindung hat, hier ist doch etwas faul

mal schauen, was Mdt. sagt, viel Erfolg wünsche ich dir
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petzilein
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#9

08.08.2011, 15:10

Vielleicht hat ja nur seine Ehefrau ein Konto und sein Gehalt geht da mit drauf.
Mir scheint hier ein schlauer Schuldner am Werk zu sein :roll:
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
Dresden-Girl

#10

08.08.2011, 15:23

das kann auch sein

trotzdem viel Erfolg
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