Möglichkeiten nach dem HB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mina89
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#1

05.04.2016, 12:23

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Sache vorliegen wo ich absolut keine Ahnung habe was man weiter machen kann...
Der Schuldner (23 Jahre alt) entzieht sich regelmäßig der Abgabe der Vermögensauskunft. In der Bonimaauskunft gibt es 8 Einträge. Alle erfolglos.
Zuletzt haben wir ein Schreiben vom GV zurückbekommen mit dem Hinweis "Ich muss das Verfahren einstellen. Eine Verhaftung ist nicht möglich, da sich der Schuldner nicht in der Wohnung aufhält. Den Briefkasten lässt er durch seinen Bruder bzw. Vater gelegentlich leeren. Die Wohnung wird sporadisch von dem Bruder des SL für Damenbesuch genutzt." ...Das war allerdings aus Dez. 2014.
Aus der aktuellen Privatpersonenauskunft ergibt sich, zuletzt im November 2015 auch die Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Mit neuer Adresse, aber hatte ja wohl auch nicht geklappt..

Was kann man jetzt noch tun?? :kopfkratz

Ich hoffe auf eure Hilfe.
:thx
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AliceImWunderland
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#2

05.04.2016, 12:24

Wie hoch ist die Hauptforderung? Evtl. kannst du die Drittauskünfte anfordern. Das wird wahrscheinlich mehr nutzen, als zu versuchen, den Haftbefehl zu vollstrecken.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Mina89
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#3

05.04.2016, 12:29

Die Gesamtforderung beträgt 333,39 €. Es ging hier um einen Rechnungsbetrag in Höhe von 100,04 €.. Da kann man echt nur den Kopf schütteln..
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AliceImWunderland
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#4

05.04.2016, 13:09

Ich gebe dir Recht: da kann man nur den Kopf schütteln.
Es bringt dir aber leider nicht viel.... Ich sehe da keine andere Möglichkeit, als das Verfahren weiter zu betreiben. Allerdings sind die Kosten im Verhältnis zu der geringen Forderung recht hoch. Oder du legst dir die Sache auf WV und fragst im Halbjahresrhytmus nach, ob der S die VA zwischenzeitlich abgegeben hat. Vielleicht hat ein anderer Gläubiger mehr Glück. Das ist auf jeden Fall kostengünstiger, als die Verhaftung jetzt selbst versuchen zu erwirken. Wie du ja selber schreibst, es wird wahrscheinlich eh nicht klappen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Mina89
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#5

05.04.2016, 15:26

Hm ja, ich sollte abklären was man noch außer der Verhaftung machen kann .. Also quasi nichts ?.. ich weiß irgendwie trotzdem nicht was ich meiner Chefin antworten soll..
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#6

05.04.2016, 16:15

Bei der beschriebenen Konstellation sollte man zunächst mit dem Mandanten besprechen, wie risikofreudig er hinsichtlich der ZV-Kosten bei einer ursprünglichen Forderung von knapp über 100,00 € ist. Außerdem würde ich ihn bei diesem Sachverhalt auf das mögliche Risiko einer Insolvenz des Schuldners und der von Gläubigern gefürchteten Rückschlagsperre/Anfechtung hinweisen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Schuldner, der seine Gläubiger so erfolgreich auf Abstand hält, in einem Vermögensverzeichnis "die Hose runterlässt" und alle zu machenden Angaben wahrheitsgemäß beantwortet. Das Vermögensverzeichnis - wenn er es denn je abgibt - dürfte eher auf eine Nullnummer hinauslaufen. Bei solchen Kandidaten sind die Drittauskünfte die deutlich bessere Wahl, aber an die kommst Du derzeit nicht ran. Der einzige Ausweg wäre, weitere ZV-Kosten zu produzieren, diese nach § 788 ZPO titulieren zu lassen und dann mit zwei Titeln über mehr als 500,00 € in die nächste Runde zu gehen.
Als Verzweiflungstat wurde früher auch die sog. Schleppnetzpfändung ins Spiel gebracht, wo man bei bis zu 3 Banken einen PfÜB gg. den Schuldner ausgebracht hat. Klappte früher ganz gut in kleineren Ortschaften mit wenigen Banken, aber im heutigen Online-Zeitalter ist der Zug i. d. R. abgefahren, weil man eben nicht mehr darauf angewiesen ist, seine Bank in der Nähe des Wohnortes zu haben.
Dr. House
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#7

05.04.2016, 20:18

Wieder ein "schöner" Fall, warum diese Forderungsbegrenzung von 500,00 Euro (bei mir übrigens nicht die Hauptforderung, sondern die titulierte Forderung) völliger Quatsch ist. Die Lobbyisten der Gl-Verbände sollten sich beispielsweise mal eher darum kümmern, statt immer nur die Arbeit der GV´s weiter zu erschweren.
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