Mietkaution gepfändet, PfÜB wurde zugestellt - und nun???

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Sommer26
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#1

08.06.2010, 18:04

Hi Leute!

Hab die Mietkaution beim DS mittels PfÜB gepfändet. Habe heute die Zustellurkunde des GVZ erhalten, in der angekreuzt wurde, "der DS gab keine Erklärung ab"

Was mach ich jetzt? Soll ich ihn vielleicht erstmal nachdrücklich anschreiben, bevor ich gleich eine Drittschuldnerklage mache wegen 300 EUR..?

Und wenn ich ihn nicht anschreibe, wie läuft das denn - ist nach Zustellung die Kaution automatisch gepfändet oder weiß ich das eben erst wenn ich eine DS-Erklärung vorliegen habe ;-))

Vielen Dank ihr netten Leutchen :-)
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LuzZi
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#2

08.06.2010, 18:42

Er hat doch zwei Wochen ab Zustellung Zeit, die Erklärung abzugeben. Fordere ihn doch noch einmal unter Hinweis auf § 840 auf, diese abzugeben. Wenn du jetzt klagen würdest, würde dir das Gericht die Klage um die Ohren hauen und zwar ordentlich.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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domel 3008
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#3

08.06.2010, 19:27

genau...LuzZi hat recht, erst die zwei wochen abwarten, und wenn du dann immer noch keine Erklärung vom DS erhalten hast, dann am besten anschreiben und zur Abgabe der Erklärung auffordern...hat bei uns auch immer funktioniert.
Sommer26
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#4

09.06.2010, 11:12

ok, vielen Dank!

Ich weiß, dass er zwei Wochen Zeit hat ;-) Die sind ja aber bald vorbei, deswegen hab ich nachgefragt. Wir haben die Post vom GVZ nur erst so spät bekommen, zugestellt ist schon länger ;-)

Vielen Dank!
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niva
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#5

09.06.2010, 11:14

Wenn der Drittschuldner eine Privatperson ist, erkläre ihm am besten alles ganz ausführlich, vor allem, dass die Pfändung nicht bedeutet, dass er sofort die Kaution an euch auszahlen muss, sondern erst nach Beendigung des Mietverhältnisses. Wir hatten den Fall nämlich auch schon mal...
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