Mahnverfahren bzw. streitiges Verfahren

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Allgäumaus

#1

07.05.2008, 15:18

Hallo Zusammen,

habe leider mal wieder ein Abrechnungsproblem; wäre für Eure Hilfe sehr dankbar. Und zwar geht es darum, dass wir von unserer Mandantschaft beauftragt worden sind einen Mahnbescheid gegen den Schuldner zu beantragen. Haben das auch gemacht, wurde auch zugestellt. Dann hat der Schuldner dagegen Widerspruch eingelegt. Also ist die Sache dann in das streitige Verfahren übergegangen und wir haben dann eine Anspruchsbegründung gemacht und auch die noch anfallenden 2,5 Gerichtskosten einbezahlt. Diese Anspruchsbegründung wurde dem Schuldner auch zugestellt. Nach Zustellung an diesen, hat der Schuldner sich dann mit uns in Verbindung gesetzt und gesagt, dass er den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurücknehmen wird. Hat behauptet, dass er das schon gemacht hat, haben aber bisher immer noch keine Bestätigung vom Gericht bekommen, dass das auch stimmt, was uns der Schuldner da erzählt hat. habe auch schon beim Gericht angerufen und sie haben nichts und der Schuldner beteuert nach wie vor er hätte es aber gemacht.... Vom Streitgericht kam mittlerweile ein Beschluss worin es heißt, dass der Rechtsstreit dem Richter zur Entscheidung übertragen wurde.
Meine Chefin meint, dass man entweder Anerkenntnis abrechnen muss oder Widerspruchsrücknahme.. Bei Anerkenntnis fällt ja eine 1,3 Verfahrensgebühr an und eine 1,2 Terminsgebühr (Auslagen und MwSt ist klar) aber nur 1 Gerichtsgebühr glaube ich, oder???
Und bei der Widerspruchsrücknahme fallen an:
1,3 Verfahrensgebühr
fällt da auch eine 1,2 Terminsgebühr an????
(Auslagen + MwSt wieder ist klar)
Und Gerichtskosten? Wieviel fallen dann an???
Und meine Chefin fragt noch, wass eben dann günstiger sei abzurechnen??

Für Eure Hilfe schon im voraus vielen lieben Dank
Grüße von der Allgäumaus :?
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Anke73
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#2

07.05.2008, 19:37

Na wenn bei Gericht nichts eingegangen ist, dann hat der Schuldner euch belogen. Dann erlassen die auch kein Anerkenntnisurteil. Ich würde das Verfahren weiterlaufen lassen, bis etwas vom Schuldner kommt.
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
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wifey
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#3

07.05.2008, 21:05

Kann Anke nur zustimmen. Wenn das Gericht nix vom Schuldner bekommen hat .... warum sollte dann ein Anerkenntnisurteil erlassen werden?
Auf jeden Fall weiterlaufen lassen! Vielleicht gibt's dann bald nen Versäumnisurteil.

Ach ja, und was die Kosten betrifft: isch abe keine Ahhnungg :omi
Viele Grüße

ich
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