Lohnpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kkb
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#1

05.08.2014, 09:50

Hallo Ihr Lieben,

Sachverhalt:

PfüB bzgl. des Einkommens beantragt. Die Lohnpfändung hat der Drittschuldner anerkannt, jedoch liegen Vorpfändungen in Höhe von ca. 5.500 € vor.

Was nun?Was Folgt denn jetzt was muss gemacht werden?


LG
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Morgenmuffel
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#2

05.08.2014, 11:45

Also ich hab hier eine Sache liegen, da hab ich vor 3 Jahren das Gehalt gepfändet (oder sogar vor 4). In der Sache gibt es auch Vorpfändungen. Ich frag immer mal nach, wann mit einer Zahlung zu rechnen ist, aber da nicht viel abgeführt werden kann, dauert das noch ein bisschen. Leider ist beim Schuldner sonst nichts zu holen, weshalb ich einfach abwarten muss :-(

Welcher Betrag ist denn monatlich pfändbar? Ggf. kannst du ja dann ausrechnen, wann die Vorpfändung bezahlt ist und ihr am Zug seit. Wenn sonst nichts zu holen ist beim Schuldner, wirst Du warten müssen. Jedenfalls wüsste ich sonst keine Lösung, aber ich lass mich gerne belehren, wenn jemand eine Idee hat :lol:
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#3

05.08.2014, 11:48

Evtl. könnte man die Abrechnung nach Nettolohnmethode beim Drittschuldner beantragen. Dann kann unter Umständen mehr gepfändet werden. Dann seit ihr evtl. um ein paar Monate schneller dran.
Um welche Forderungen handelt es sich denn bei den vorrangigen Pfändungen? Ist hier evtl. auch Unterhalt dabei?
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#4

05.08.2014, 12:45

Was bedeutet das jetzt genau mehr gepfändet werden für uns? Der GV hat nur die Summe der Vorpfändung angegeben sont habe ich nichts dazu :(
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#5

05.08.2014, 12:48

Schau mal hier wg. Nettolohnmethode

Der Arbeitgeber muss dann anders abrechnen. Zu Euren Gunsten. Es wird dann evtl. mehr gepfändet.

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... ohnmethode
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#6

05.08.2014, 14:45

spui danke :)
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