Lohnpfändung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Faina Kushner
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#11

06.01.2009, 10:33

Hallo Leute,

Ich habe mal eine kleine Frage:

Von was ist die Überweisung des Geldes abhängig vom Abrechnungstermin oder vom Auszahlungstermin?

Habe eine Lohnpfändung gemacht. der Pfüb wurde am 23.12.2008 zugestellt. Die Monatsabrechnung erfolgte am 16.12.2008. Die nächste ist am 16.12.2009. Kann der DS nicht auch dazwischen überweisen? oder muss ich jetzt bis zum 16.12.2008 warten. Oder sogar erst bis zum 01.02.2009 da dem Schuldner erst da das geld normalerweise überwiesen wird?
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]


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susannen aus s.

#12

06.01.2009, 12:28

Nee, du musst schon warten, bis erneut abgerechnet wird, d. h., die Überweisung an dich ist fällig mit der Überweisung an den Arbeitnehmer. Abrechnung und Auszahlung sind ja oft die gleichen Termine, ansonsten schreib den Drittschuldner an und frage nach, wann das Gehalt jeweils fällig ist, dann kannst du deine Akte entsprechend verfristen.
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Faina Kushner
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#13

06.01.2009, 12:41

Kannst du mir da vielleicht was nennen wo ich das nachlesen kann? Chef will wissen wo das steht. vllt ein Kommentar?
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