Lohnabrechnung Kinder

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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handygirly
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#1

07.07.2008, 10:10

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem.. Ich muss die Pfändungsfreigrenze berechnen.. Nettoauszahlungsbetrag: € 1.643. In Lohnabrechnung ist bei Kinder 1,5 angegeben.. Was bedeutet 1,5?

Vielen Dank.. :)

Handygirly
jenniver
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#2

07.07.2008, 10:34

Entweder sind 3 Kinder vorhanden und die Eltern haben jeweils die 1,5, also jeder die Hälfte der Kinder oder es sind 2 Kinder vorhanden, evtl. ein Kind aus früher Ehe das komplett drauf steht und ein Kind teilen sich die Eltern und der andere hat 0,5 auf der Steuerkarte stehen.
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GuterJunge
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#3

07.07.2008, 10:36

Morgen :kaffee
also ich bin mir nicht 100pro sicher aber es müssten 2 Kinder sein könnten aber auch drei sein kommt ganz darauf an ... wenn du die Lahnabrechnung hast würde ich da anrufen und einfach nachfragen was Sache ist und wieviele unterhaltsberechtigte Personen er hat!
handygirly
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#4

07.07.2008, 10:41

Vielen Dank..

gerade bin ich fündig geworden.. es heißt, 0,5 pro Kind.. also müsste er bei 1,5 drei Kinder haben.. :)

Trotzdem vielen Dank.. :)
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GuterJunge
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#5

07.07.2008, 10:43

würd trotzdem anrufen ... aus 0,5 Kinderm kann mit bestimmten voraussetzungen auch 1 werden
Tigra
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#6

07.07.2008, 10:44

also 3 kinder die wahrscheinlich bei der mutter leben...und denen er unterhaltsverpflichtet ist.
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handygirly
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#7

07.07.2008, 12:42

Genau, ich habe dann auch noch eine Excell-Tabelle gefunden, in die ich die ganzen Sachen eintragen konnte, diese Tabelle hat mir dann das bereinigte Nettoeinkommen gleich ausgerechnet, geniale Erfindung!!

Danke für Eure Hilfe.. Hat mir trotzdem sehr viel weitergeholfen..!!

Handygirly

P.S. Einen schönen Rest-Montag.. :)
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