Ich brauche mal wieder Hilfe:
Wir wollen die ZV-Kosten gegen unseren Mandanten nach § 11 RVG festsetzen lassen. Jetzt habe ich die Info gefunden, dass dafür das Vollstreckungsgericht zuständig ist. Wir hatten jedoch mehrere Maßnahmen bei verschiedenen Gerichten. Ist jetzt das letzte Gericht zuständig oder müssen wir für jede Maßnahme bei dem entsprechenden Gericht einen KfA stellen?
Vielen Dank!
Kostenfestsetzung ZV-Kosten gegen eigenen Mandanten
- Anahid
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Du kannst alles zusammen nehmen. Zuständig ist das Gericht der letzten Vollstreckungshandlung für die Festsetzung.
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Gerold, 19. Auflage RVG, § 11 Rn. 263.
BGH, NJW 05, 1273 = FamRZ 05, 883 = RVGreport 05, 184.
BGH, NJW 05, 1273 = FamRZ 05, 883 = RVGreport 05, 184.
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§ 788 II ZPOJulia2706 hat geschrieben:Vielen Dank! So machen wir es
Gibt es dazu irgendwie Rechtsprechung oder etwas, wo man das nachlesen könnte?
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