Kostenfestsetzung ZV-Kosten gegen eigenen Mandanten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Julia2706
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#1

09.09.2013, 17:10

Ich brauche mal wieder Hilfe:

Wir wollen die ZV-Kosten gegen unseren Mandanten nach § 11 RVG festsetzen lassen. Jetzt habe ich die Info gefunden, dass dafür das Vollstreckungsgericht zuständig ist. Wir hatten jedoch mehrere Maßnahmen bei verschiedenen Gerichten. Ist jetzt das letzte Gericht zuständig oder müssen wir für jede Maßnahme bei dem entsprechenden Gericht einen KfA stellen?

Vielen Dank!
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#2

09.09.2013, 17:15

Du kannst alles zusammen nehmen. Zuständig ist das Gericht der letzten Vollstreckungshandlung für die Festsetzung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Julia2706
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#3

09.09.2013, 17:22

Vielen Dank! So machen wir es :smile:
Gibt es dazu irgendwie Rechtsprechung oder etwas, wo man das nachlesen könnte?
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#4

09.09.2013, 17:32

Gerold, 19. Auflage RVG, § 11 Rn. 263.

BGH, NJW 05, 1273 = FamRZ 05, 883 = RVGreport 05, 184.
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#5

09.09.2013, 17:37

Super, Danke!
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#6

10.09.2013, 08:37

Julia2706 hat geschrieben:Vielen Dank! So machen wir es :smile:
Gibt es dazu irgendwie Rechtsprechung oder etwas, wo man das nachlesen könnte?
§ 788 II ZPO
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