Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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B.roeller
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#1

03.06.2014, 07:58

Der Pfändungsschuldner steht nicht mehr mit der Bank in Geschäftsverbindung.

wie schaut es hier aus nach neuem Recht ? Besteht die Möglichkeit, den GV zu beauftragen die neue Bankverbindung in Erfahrung zu bringen ? Laut altem Recht war dies ja leider nicht möglich.
Ernie

#2

03.06.2014, 08:01

M.E. keine Änderung.
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Soenny
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#3

03.06.2014, 08:04

VA schon geleistet? Bei Forderungen über 500 € besteht doch aber die Möglichkeit, den GV mit der Ermittlung von Konten pp. zu beauftragen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#4

06.06.2014, 09:43

JA VA geleistet Jahr 2013 leider Forderung unter 500 EUR :-(
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