Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tiko73

#11

23.07.2013, 22:29

Nein, das kann man so nicht sagen.
Das geht maximal dann, wenn die vorgerichtlichen Kosten auch verzinslich sind. Nichtsdestotrotz sind sie aber definitiv keine festgesetzten Kosten.
bürotipse
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#12

24.07.2013, 09:26

okay danke habe ich so eingetragen :)

mal gucken ob das so richtig ist wie ich mir das zusammengebastelt habe.
bürotipse
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#13

29.07.2013, 11:55

danke :)
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