Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tiko73
#11
23.07.2013, 22:29
Nein, das kann man so nicht sagen.
Das geht maximal dann, wenn die vorgerichtlichen Kosten auch verzinslich sind. Nichtsdestotrotz sind sie aber definitiv keine festgesetzten Kosten.
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bürotipse
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#12
24.07.2013, 09:26
okay danke habe ich so eingetragen
mal gucken ob das so richtig ist wie ich mir das zusammengebastelt habe.
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