Guten Morgen,
ich habe eine kleines Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir haben ein Titel gegen eine Schuldnerin. Die e. V. hat sie bereits abgegeben. Nun habe ich in der e. V. gelesen, dass sie ein Konto hat, aber als Kontoinhaber ist der Ehemann eingetragen. Kann ich dieses Konto nun trotzdem pfänden?
Nun stellt sich dann die weitere Frage hinsichtlich der Rentenanwartschaften. Der Titel datiert aus dem Jahre 2000. Und in der e. V. steht halt drin, Rente erst ab 2027. Wenn ich nun die Rente pfände und bis 2027 warte, dann verjährt ja dann der Titel im Jahre 2030 oder etwa nicht? Und somit könnte dann die Pfändung ab 2030 ins leere verlaufen und die Schuldnerin erhebt die Einrede der Verjährung? Ich hab das Gefühl das ich irgendwie falsch liege. Wer ist so nett und führt mich wieder auf den richtigen Weg?
Kontopfändung
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a) nein
b) Rente kannst Du jetzt noch nicht pfänden. Nur die Anwartschaften.
c) mit jeder Vollstreckungshandlung beginnt die Verjährungsfrist neu
b) Rente kannst Du jetzt noch nicht pfänden. Nur die Anwartschaften.
c) mit jeder Vollstreckungshandlung beginnt die Verjährungsfrist neu
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Spiderman
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ja ich meine die Rentenanwartschaften. Entschuldigung für die unkorrekte Ausdrucksweise und
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...
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Bei dem Konto würde ich nicht so schnell aufgeben.
Sofern dort Gelder der Schuldnerin eingehen, kann der Auszahlungsanspruch gegenüber dem Ehemann gepfändet werden.
Grüße
Sofern dort Gelder der Schuldnerin eingehen, kann der Auszahlungsanspruch gegenüber dem Ehemann gepfändet werden.
Grüße
Ich weiss, dass ich nicht weiss.