Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Gast

#1

17.09.2008, 12:48

Hallo,

hab da mal ein kleines Problem. Eine Mandantin von uns bekam ihr Konto gefpändet. Sie hat sich dann sofort einen Beschluss beim Amtsgericht geholt das der eingegange Lohn ausgezahlt werden kann. Dies war am letzten Freitag. Die Bank weigert sich bis jetzt ihr irgendwelches Geld auszuzahlen. Angeblichen braucht es noch Zeit bis alles bearbeitet ist.

Jetzt meine Frage. Ich möchte eine Einstweilige Anordnung machen.

Kann mir jemand sagen, wie ich den Antrag genau stellen muss? Muss ich einen Antrag auf Auszahlung des Geldes stellen oder auf Freigabe des Kontos?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße und Danke im Voraus

Anke
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

17.09.2008, 12:52

Ich würde gegen die Bank ein EA-Verfahren bzgl. Auszahlung gem. Beschluss machen. Du willst ja das Konto in dem Sinne nicht freigeben, sondern nur einen bestimmten Betrag haben.

Ob das nun aber so korrekt ist weiß ich nicht, ist lediglich mein Überlegung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Gast

#3

17.09.2008, 13:21

Danke. Genauso hab ich mir das auch gedacht.

Gruß Anke
Antworten