Kontopfändung???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kimmy

#11

06.12.2007, 13:03

Schlaube meint § 66 GenG.

Aber: Der ist doch GF einer GmbH, da ist doch GenG nicht einschlägig?!
mrsgoalkeeper
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#12

06.12.2007, 13:04

@Schlaubi
Die Fruchtlosigkeitsbescheinigung brauchst Du doch nur, wenn Du aufgrund des Pfübs von dem Kündigungsrecht Gebrauch mache möchtest - oder? Dann kannst Du nach noch nach dem Pfüb wegen der eV vollstrecken. Ich würd erstmal den Pfüb machen, dass dürfte für den Schuldner ein Schuss vor den Bug sein. Ich denke, dass er dann zahlen wird. Wenn die GmbH`s gut laufen ist die Pfändung der Anteile oft sehr wirksam :twisted:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Gast

#13

06.12.2007, 13:05

und wie mache ich das? Kimmy
Gast

#14

06.12.2007, 13:07

Wo pfände ich nun die Geschäftsanteile? Bei allen 3?

HHHIIIIILLLLLFFFFFEEEEE
Ernie

#15

06.12.2007, 13:08

@ Schlaubi:

Wie sollst Du was jetzt machen? Den Pfüb oder was?
Gast

#16

06.12.2007, 13:10

Naja, klar den PFÜB...
mrsgoalkeeper
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#17

06.12.2007, 13:12

1. Bezüge als Vorstandsmitglied
2. Bezüge als Geschäftsführer
3. GmbH-Geschäftsanteile für beide GmbH´s

Für 2. und 3. könnte ich eventuell Muster finden, wenn Du was Brauchst...
Ernie

#18

06.12.2007, 13:12

Du stellst einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Gläubiger und Schuldner sind Dir ja bekannt.

Drittschuldner sind:
- eingetragene Genossenschaft (Bezüge als Vorstandsmitglied)
- GmbH 1 (Bezüge als Geschäftsführer)
- GmbH 2 (Gesellschaftsanteile)
Kimmy

#19

06.12.2007, 13:13

Also, ich würde da, wo er GF ist ganz normalen Pfüb machen und den Anspruch wie folgt formulieren:

Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen den DS auf Zahlung des Geschäftsführergehaltes - gleich wie dieses genannt wird - unter Berücksichtigung der Tabelle zu § 850 c ZPO.
Gast

#20

06.12.2007, 13:18

Aha!!! Langsam scheint bei mir ne Leuchte anzugehen..
@mrsgoalkeeper
wenn Du da ein Musterlein hast, würde ich mich sehr freuen *grins

Aber noch was! Jetzt habe ich gerade noch mal nachgelesen und gesehen, dass er auch noch Inhaber zusätzlich zum Vorstandsmitglied der e.G. ist und die Firma 2. und 3. auch noch Gesellschafter zu 1.

Hat das auch noch was zu bedeuten???

Man, so einen Sch.... hatte ich echt noch nie.... Großartig, aber ich will dem mal so richtig eins an den Latz klatschen......
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