Kontopfändung sinnvoll?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juliane1985
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#1

05.03.2010, 10:28

Hallo, ich hab mal wieder ein Problem...

Ich konnte jetzt nichts passendes hier im Forum finden..

Das Vermögesverzeichnis des Schuldners liegt mir vor. Schuldner bezieht nur ALGII in Höhe von 380,77€. Wohnt bei seinem Vater und hat ein Konto ohne Guthaben.

Ist eine Kontopfändung (PfüB) jetzt sinnvoll?
Bitte schnellen Rat.

DANKE.

Juliane
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
Ernie

#2

05.03.2010, 10:29

Nicht so wirklich, aber als Druckmittel ist es mitunter ganz hilfreich.
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katuscha
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#3

05.03.2010, 10:36

Ich überlege auch immer, aber in letzter Zeit melden sich die Schuldner immer und bieten eine Ratenzahlung an.
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LuzZi
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#4

05.03.2010, 10:40

Ich mache die Konten immer dicht, gleich was der Schuldner an Geld bekommt. Ist ein gutes Druckmittel, funktioniert allerdings nicht bei jedem.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kathrin
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#5

05.03.2010, 11:00

Also ich würde das Konto auch dicht machen. Wer weiß, ob da nicht doch noch irgendwoher Geld drauf fließt. Nicht vergessen solltest du dabei die Pfändung des Herausgabeanspruches der Kontoauszüge der letzten Monate beim Schuldner, denn da kann man auch ziemlich interessante Sachen finden.

Er könnte geerbt haben (natürlich ohne es anzugeben) oder auch einfach nur eine Steuererstattung bekommen...
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
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Juliane1985
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#6

05.03.2010, 11:09

ohh vielen :thx
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
Chris-
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#7

06.03.2010, 16:41

Ich dachte bisher, dass Kontoauszüge nicht gepfändet werden können.
Noch habe ich keinen einzigen PfüB durch bekommen, in dem die Kontoauszüge mitgepfändet wurden.
Habt ihr vielleicht eine Vorlage wie ihr die Kontoauszüge mitpfändet ohne das dieser Teil rausgestrichen wird?
Ernie

#8

06.03.2010, 18:12

@ chris: LG Landshut, Beschluss vom 01.08.2008, 34 T 1909/08 = JurBüro 2009, 212
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Aylin0104
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#9

06.03.2010, 20:34

Ich habe es auch nach wie vor nicht durch bekommen, dass die Kontoauszüge mit gepfändet werden, es wird mir auch immer wieder vom Gericht gestrichen.

Was die Kontopfändung betrifft, mache ich auch immer - egal was im Vermögensverzeichnis steht - dem Schuldner das Konto dicht, da es wirklich wie schon gesagt ein gutes Druckmittel ist.

:wink2 :wink1
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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